Der NFT-Hype nimmt einfach kein Ende. Immer öfter werden digitale Kunstwerke für Millionensummen versteigert. Neuestes Beispiel sind neun kleine “CryptoPunks”.



Im Jahr 2017 wurden die CryptoPunks von dem Software-Unternehmen Larva Labs geschaffen. Dabei handelt es sich um 10.000 einzigartige Pixel-Portraits, die äußerlich an der Londoner Punk-Bewegung angelehnt sind. Da die CryptoPunks zu den allerersten NFT-Projekten auf der Ethereum Blockchain gehören, haben sie schnell einen Kultstatus in der Szene erlangen können. Die erzielten Preise lassen sich also weniger auf den künstlerischen Wert der kleinen Bilder, sondern vielmehr auf ihre “historische Relevanz” zurückführen.

Knapp 17 Millionen Dollar für 9 CryptoPunks

Die berühmte Auktionsplattform Christie’s, auf der unter anderem auch ein im Weltall gereifter Wein angeboten wird, hat nun neun dieser CryptoPunks versteigert. Im Vorfeld der Auktion wurde ein Preis zwischen sieben und neun Millionen US-Dollar angepeilt – am Ende wurden jedoch stolze 16.962.500 US-Dollar für die Pixelbildchen gezahlt.



Zweifelsohne eine enorme Summe. Vom NFT-Rekord ist man damit aber noch weit entfernt. Anfang des Jahres wurde das Werk „Everydays: The First 5000 Days“ von Beeple für 69,35 Millionen US-Dollar versteigert. Der Künstler hat eigenen Angaben zufolge über 14 Jahre hinweg jeden Tag einen kleinen Teil der Collage geschaffen. Das fertige Werk sieht aus wie eine Art Wimmelbild.

Was sind NFTs überhaupt?

Wirklich interessant sind die Auktionen aber nicht wegen der Bilder an sich. Die entscheidende Rolle spielt die dahinterliegende Technik. NFT steht für Non-Fungible Token. Auf gut Deutsch sind es also einzigartige und nicht austauschbare Signaturen, die auf einem Blockchain-Netzwerk abgesichert sind. Dabei setzen die meisten NFTs, wie auch die oben genannten CryptoPunks, auf die Ethereum Blockchain. Im Grunde ersteigern Käufer also nicht nur das Bild, sondern auch einen Token, der die Einzigartigkeit des Werkes garantiert. Vergleichen lässt sich das am ehesten mit einer Autogrammkarte: Der Wert kommt erst mit der Unterschrift des Künstlers. Nur, dass es in diesem Fall eine kryptographische Signatur ist.

NFTs sind dementsprechend besonders interessant für Künstler, die eine Möglichkeit suchen, ihre digitalen Werke in einer einzigartigen Form anzubieten. Das könnten neben Bilder beispielsweise auch Lieder oder Videos sein. Doch die Methode hat nicht nur Vorteile.

Wer darf was?

Kritisch gesehen wird die Tatsache, dass nicht grundsätzlich festgelegt ist, welche Verwertungsrechte mit einem NFT einhergehen. Zwar werden auch NFTs zur Auktion angeboten, mit denen die Käufer anschließend tun und machen dürfen, was sie möchten. Die Übertragung des Urheberrechts ist jedoch nicht automatisch mit dem Kauf eines NFTs verbunden. Wer sich beispielsweise ein NFT-Album der Rockband “Kings of Leon” gekauft hat, darf lediglich das Artwork des Albums für private, nicht kommerzielle Zwecke verwenden. Nutzungsrechte an der Musik sind nicht enthalten.

In diesem Fall sind die NFTs also nichts weiter als eine Art signiertes Poster. Aber auch dieser Vergleich ist im Grunde genommen nicht korrekt. Während das Poster tatsächlich signiert wäre, ist die kryptographische Signatur eben nicht direkt mit dem Werk verbunden. Die in der Blockchain gesicherte Signatur enthält nämlich nicht das Werk, sondern verlinkt nur darauf. Sollte die Verlinkung also irgendwann ins Leere laufen, so haben die NFTs quasi überhaupt keinen Wert mehr. Das Poster würde hingegen weiterhin an der Wand hängen – inklusive Unterschrift.

NFT ist also nicht gleich NFT. Beim Kauf sollte man sich immer anschauen, welche Verwertungsrechte man tatsächlich auch erwirbt. Zudem kann ein Totalverlust nie komplett ausgeschlossen werden.

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