Der Axel-Springer-Verlag hatte den Kölner “Adblock-Plus”-Anbieter Eyeo verklagt. Dem Verlag zufolge verstoße der Adblocker gegen das Urheberrecht. Das Gericht bewertet die Situation hingegen anders. Die wichtigsten Infos im Überblick.


Bild: eyeo

Der Rechtsstreit zwischen den beiden Parteien läuft bereits seit rund acht Jahren. Ging es zunächst um das Wettbewerbsrecht, stehen mittlerweile mögliche Urheberrechtsverletzungen durch den Einsatz von Adblockern im Fokus. Oder anders ausgedrückt: der Axel-Springer-Verlag sieht eine seiner Haupteinnahmequellen der hauseigenen Online-Portale in Gefahr – die Werbung. Nun wird nach einer Möglichkeit gesucht, das Ganze zu unterbinden.

Der Name verrät es bereits: wer einen Adblocker nutzt, der bekommt keine Werbung mehr angezeigt. Und eine Werbung, die nicht gesehen wird, bringt den Webseitenbetreibern kein Geld.

Zwar hat der Axel-Springer-Verlag bereits eigene technische Lösungen im Einsatz, um Adblock-Nutzer erfolgreich von seinen Online-Portalen fernzuhalten. Doch das reicht offenbar noch nicht. Vor Gericht verlangte der Verlage Schadensersatz für alle geblockten Werbungen seit 2016.



Dabei beruft man sich auf einen Fall aus dem Jahre 2012. Damals wurde der Vertrieb spezieller Cheat-Software für die Playstation Portable von einem Gericht verboten. In der Begründung hieß es, dass die Programme derart in die Videospiele eingreifen würden, dass es einer Urheberrechtsverletzung gleichkäme. Das trifft dem Axel-Springer-Verlag zufolge auch für Adblocker zu.

Das Landgericht Hamburg bewertet die Situation allerdings anders. In dem aktuellen Urteil heißt es, dass Adblocker zwar die Darstellung im Browser verändern würde, nicht aber den Programmcode selbst. Und das sei ein kleiner, aber feiner Unterschied zum genannten Präzedenzfall. Damit ist das Verfahren allerdings noch nicht zu Ende. Der Axel-Springer-Verlag kündigte bereits Rechtsmittel an. Womöglich wird der Streit noch bis vor das EUGH geführt.

Quelle: eyeo

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