Das perfekte Heimkino erfordert auch einen ordentlichen Beamer! Am besten natürlich einen mit hoher Auflösung, satten Farben und gutem Kontrastverhältnis. Der Optoma UHD51 soll genau das bieten, zu einem Preis von knapp 1.600 Euro. Wir haben uns den Beamer die vergangenen Tage mal etwas genauer angesehen…

Hinweis: Am Ende des Testberichts findet ihr ein kleines Gewinnspiel 🙂


Optoma UHD51 Test

Design & Verarbeitung

Der Beamer kommt in einem großen Karton – und beim Auspacken wird auch deutlich warum: Mit Maßen von etwa 40x12x28 cm und einem Gewicht von knapp 5 Kilogramm ist der Optoma UHD51 ein ganz schöner Brocken. Mal eben in den Rucksack packen und für einen Abend mit zu Freunden nehmen, könnte sich als etwas komplizierter herausstellen. Aber in den eigenen vier Wänden spielt das zum Glück keine große Rolle.

Äußerlich zeigt sich der Beamer größtenteils in Kunststoff. Während die Seiten in mattem Schwarz gehalten sind, erstrahlt die Oberseite in Hochglanz. Abgerundet wird das Erscheinungsbild durch silberfarbene Streifen. Damit ist das Gerät zwar kein optischer Überflieger, passt auf Grund des schlichten Designs aber in jedes Wohnzimmer. An der Verarbeitung gibt es nichts auszusetzen. Nichts wackelt oder knarrt und er fühlt sich grundsätzlich hochwertig an.

Zwischenfazit: Schlichtes Design & gute Verarbeitung. Allerdings etwas klobig.


Der Optoma UHD51 im Test // Frontansicht

Anschluss & Bedienung

Auf der Rückseite sitzen die Anschlussmöglichkeiten des Beamers – und davon hat der Optoma UHD51 einige zu bieten: Neben zwei HDMI-Anschlüssen gibt es noch 1x VGA, 1x RS232, 1x USB und 1x RJ-45. Auch ein optischer Audio-Ausgang ist mit von der Partie. Damit sollte man in der Praxis eigentlich alle essentiellen Geräte abdecken können.

Der Beamer kann entweder an der Decke installiert oder auf einer Ablage platziert werden. Die finale Ausrichtung erfolgt schließlich manuell über das Gehäuse. Als Anpassungsmöglichkeit steht, neben Zoom- und Fokus-Anpassung, ein vertikaler LensShift zur Verfügung. Damit lässt sich das Bild um einige Zentimeter nach unten und oben verschieben, allerdings nicht nach rechts oder links. Den letzten Feinschliff kann man anschließend an den verstellbaren Füßen vornehmen. Eine Trapezkorrektur gibt es nicht.

Die Bedienung erfolgt entweder über die mitgelieferte Fernbedienung, oder über die Buttons, die auf der Oberseite des Beamers sitzen. Hier hat sich der Hersteller auf die nötigsten Funktionen beschränkt, was in der Praxis aber locker ausreicht. Die Menüführung ist übersichtlich gestaltet und die meisten Punkte sind selbsterklärend.


Der Optoma UHD51 im Test // Rückansicht

Wer viel Wert auf Einfachheit legt kann auf die vorgefertigten Profile zurückgreifen, etwa für “Filme” oder “Sport”. Daneben hat man aber auch die Möglichkeit die Einstellungen (Farbdarstellung, Helligkeit, Kontrast etc.) selbst nach Belieben anzupassen. Je nach Änderung kann es mal zu kleineren “Ladezeiten” kommen. Nach wenigen Sekunden ist das Bild aber wieder zu sehen.

Zwischenfazit: Viele Anschluss- und Einstellungsmöglichkeiten. Die Aufstellung ist aber etwas limitiert.

1. Praxistest: Film

Obwohl es sich bei dem Optoma UHD51 nicht um einen nativen 4K-Beamer handelt und die Auflösung vom Chip erst noch hochgerechnet werden muss, konnte uns das Bild wirklich beeindrucken. Denn in der Praxis ist von überlagernden Pixeln nicht viel zu erkennen. Alle Inhalte werden scharf dargestellt und der Sprung von Full-HD auf 4K ist deutlich wahrnehmbar.

Auch die Farbdarstellung weiß zu überzeugen. Der Beamer liefert satte, realistische Farben, die aber auch an die eigenen Vorlieben angepasst werden können. Etwas problematischer wurde es aber bei dunkleren Szenen. Denn dort machte sich ein leichter Grauschleier bemerkbar. Das Kontrastverhältnis ist insgesamt zwar noch immer gut, aber von einem Beamer dieser Preisklasse hätten wir uns doch ein besseres Ergebnis gewünscht. Ganz nett ist die HDR-Unterstützung. Diese bereitet das Bild, bei passendem Input-Signal, nochmals ein wenig auf. Aber auch hier wirken die Schwarzwerte noch ein wenig verwaschen.

Der Optoma UHD51 kann außerdem auch 3D-Inhalte wiedergeben. Dann aber nicht in 4K, sondern lediglich in Full-HD. Das reicht in der Praxis aber vollkommen aus.



Was den Sound betrifft, reiht sich der Optoma UHD51 zu den meisten anderen Beamern. Für Zwischendurch ist der Klang okay, für stimmungsvolle Filmabende allerdings zu wenig. Aber sind wir mal ehrlich: Niemand darf erwarten, dass ein Beamer – sollte er noch so teuer sein – eine 5.1-Anlage ersetzen kann.

Die Lüfter des Beamers sind je nach Einstellung schon zu hören, bleiben aber noch im erträglichen Rahmen. Wirklich gestört hat uns die Lautstärke während unseres Tests nicht. So erging es uns auch mit dem klassischen DLP-Regenbogeneffekt. In der Regel blieben wir davon verschont. Man musste es schon erzwingen, um etwas davon zu merken.

Zwischenfazit: Die Schwarzwerte können nicht ganz überzeugen. Ansonsten liefert der Beamer aber ein hervorragendes Bild.

2. Praxistest: Sport

Klar, die meisten werden ihren Beamer für Filme und Serien nutzen wollen. Aber auch Sport-Übertragungen dürften für viele interessant sein. Also haben wir den Beamer mal in zwei unterschiedlichen Situationen getestet: Bei Dunkelheit und bei Tageslicht.



Im abgedunkeltem Raum gab es keine großen Überraschungen. Das Bild war natürlich weiterhin ansehnlich und auch die schnelle Kameraführung beim Fußball stellte keine große Herausforderung dar. Denn der Optoma UHD51 verfügt über eine nützliche Zwischenbildberechnung und liefert so auch bei schnellen Bildwechseln ein ordentliches Bild.

Bei Tageslicht konnte uns der Beamer hingegen nicht komplett überzeugen. Die Helligkeit der Lampe ist zwar ausreichend um alle wichtigen Details zu erkennen, aber letztlich wirkt das Bild doch etwas zu bleich.

Zwischenfazit: Die Zwischenbildberechnung macht einen guten Job. Als Tageslichtbeamer ist er hingegen weniger zu empfehlen.

Fazit

Die größte Stärke… Ist die hohe Auflösung, kombiniert mit der guten Farbdarstellung.

Die größte Schwäche… liegt in der Darstellung von Schwarzwerten.

Der Optoma UHD51 eignet sich unserer Meinung bestens für Filmabende. Denn besonders in abgedunkelten Räumen weiß das Bild zu glänzen und lässt echtes Kino-Feeling entstehen. Abstriche gibt es hingegen bei den Schwarzwerten. Das fällt jedoch nur bei sehr dunklen Szenen ins Auge.

Dank Zwischenbildberechnung können sich auch Sportübertragungen sehen lassen. Allerdings nur im abgedunkeltem Raum. Wer den Beamer Samstag Nachmittags auf der Terrasse aufbauen möchte um Bundesliga zu schauen, wird einige Kompromisse eingehen müssen.

Pro
Contra
Viele AnschlussmöglichkeitenAufstellung limitiert
Schöne FarbdarstellungSchwarzwerte
Zwischenbildberechnung
UHD-Auflösung mit HDR-Unterstützung
3D-Wiedergabe

Optoma UHD51 bei ALTERNATE!


Das Testgerät wurde uns vom Hersteller zur Verfügung gestellt. Dies hat allerdings keinen Einfluss auf unsere Berichterstattung.

Gewinnspiel

Unter allen Kommentarschreibern verlosen wir insgesamt zwei Sport-Kopfhörer von Optoma. Weitere Details zu den Kopfhörern findet ihr an dieser Stelle. Teilnahmeschluss ist Sonntag der 19.05.2019 um 23:59 Uhr. Die Gewinner werden anschließend per Mail benachrichtigt. Weitere Informationen könnt ihr den unten aufgeführten Teilnahmebedingungen entnehmen. Viel Erfolg 🙂

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen “Optoma Gewinnspiel”
Dieses Gewinnspiel wird von der ALTERNATE GmbH, Philipp-Reis-Str. 2-3 in D-35440 Linden veranstaltet.
Die Teilnahme am “Optoma Gewinnspiel” richtet sich nach den folgenden Teilnahmebedingungen:

§ 1 Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und an dem vorbenannten Gewinnspiel teilnehmen. Minderjährige dürfen nur mit der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters am Gewinnspiel teilnehmen. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist zeitgleich mit der Teilnahme am Gewinnspiel an [email protected] einzureichen. Mitarbeiter der Firma ALTERNATE GmbH, ihre Angehörigen und andere an der Durchführung des Gewinnspiels oder Aktion beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

§ 2 Durchführung des Gewinnspiels

Zur Teilnahme muss ein Kommentar unter dem Blog-Beitrag auf techrush.de abgegeben werden. Jeder Teilnehmer mit vollständig gemachten Angaben nimmt an der Verlosung teil, sobald er den zugehörigen Beitrag bis zum 19.05.19 um 23:59 Uhr kommentiert hat. Gewinner werden nach Ablauf des Gewinnspiels durch das Los ermittelt und umgehend per E-Mail benachrichtigt.

Die Übergabe des Gewinns erfolgt zeitnah nach der Auftragsbearbeitung in unserer Logistik, auf dem postalischen Weg.

Die ALTERNATE GmbH behält sich das Recht vor, die Kundgebung des Gewinners, auf den in § 4 der Teilnahmebedingungen näher bezeichneten Seiten und in der dort erläuterten Art und Weise, öffentlich bekannt zu geben.

Die ALTERNATE GmbH kann den Gewinner auffordern, sich innerhalb einer bestimmten Frist bei ihr zu melden und die Annahme des Gewinns zu bestätigen. Sollte dies der Fall sein, entfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos, wenn die Frist ohne eine Reaktion verstreicht.
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und unabhängig von einer Bestellung bei der ALTERNATE GmbH. Die Gewinnchancen erhöhen sich dadurch nicht.

§ 3 Gewinne

  1. Preis: 1x Optoma Nuforce BE Sport3
  2. Preis: 1x Optoma Nuforce BE Sport3

Die Gewinne sind weder umtauschbar noch übertragbar. Die Erteilung einer Gutschrift oder eine Auszahlung des Gewinns in bar ist nicht möglich.

Ein gesetzlicher Gewährleistungsanspruch sowie ein Anspruch auf die Herstellergarantie werden für die Gewinne nicht gewährt. Der Gewinner hat sich an den Hersteller zu wenden, sollte der Gewinn innerhalb der vom Hersteller vorgegebenen Garantiezeit zum Garantiefall werden. Die ALTERNATE GmbH kann nicht garantieren, dass den Garantieansprüchen gegenüber dem Hersteller stattgegeben wird. Die Anerkennung eines Garantiefalles obliegt alleine dem Hersteller, ebenso ob eine Kulanzabwicklung angeboten wird. Der Gewinn wird ohne Rechnung und Lieferschein ausgeliefert und es wird auch auf Wunsch keine Rechnung bzw. kein Lieferschein angefertigt.

§ 4 Datenschutz

Die datenschutzrechtlichen Vorgaben werden bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers stets von der ALTERNATE GmbH beachtet. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel stimmt der Teilnehmer einer Speicherung und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels durch die ALTERNATE GmbH zu.
Die personenbezogenen Daten werden nicht für andere Werbezwecke verwendet oder gespeichert. Der Teilnehmer kann die Einwilligung während der Durchführung des Gewinnspiels jederzeit widerrufen und somit von der Teilnahme am Gewinnspiel zurücktreten. Der Widerruf ist zu richten an: [email protected]

Der Teilnehmer erklärt sich bereits mit seiner Teilnahme damit einverstanden, dass im Falle des Gewinns, der Vorname, der Nachname und der Wohnort des Teilnehmers in der Gewinnerübersicht auf der Seite www.alternate.de oder ggf. auf der Gewinnübersicht auf der Seite http://www.zackzack.de/html/lottery/winner.html, sowie der Vorname und der erste Buchstabe des Nachnamens im firmeneigenen Blog (https://techrush.de/) sowie auf den zugehörigen Seiten bei Facebook (http://www.facebook.com/alternate.de), Google+ (http://plus.google.com/+alternate/), YouTube (http://www.youtube.com/user/AlternateTVChannel), Instagram (https://www.instagram.com/alternate.de/) und Twitter (http://twitter.com/alternate_de) veröffentlicht werden.

Der Teilnehmer kann jederzeit dieser Veröffentlichung widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an: [email protected]

§ 5 Urheber/- Nutzungsrecht

Falls das Gewinnspiel einen eigenen aktiven Beitrag des Teilnehmers erfordert, gilt ergänzend Folgendes:

Jeder Teilnehmer versichert mit seiner Teilnahme, dass der übermittelte oder eingesandte Beitrag von ihm stammt.
Mit dem Einstellen von Beiträgen überträgt der Nutzer ein uneingeschränktes, unwiderrufliches und unbefristetes Verwertungsrecht an diesen und stimmt ihrer Veröffentlichung zu.
Sollte der Teilnehmer in Bezug auf die Urheber/- Nutzungsrechte unrichtige Zusicherungen machen, durch die der ALTERNATE GmbH ein Schaden entsteht, kann die ALTERNATE GmbH vom Teilnehmer den Ersatz des Schadens verlangen.

§ 6 Ausschluss vom Gewinnspiel

Die ALTERNATE GmbH kann Teilnehmer von diesem Gewinnspiel ausschließen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, unrichtige Personenangaben machen oder versuchen an einem Gewinnspiel mehrfach teilzunehmen. Liegt ein Ausschlussgrund vor, kann die ALTERNATE GmbH Gewinne aberkennen und bereits ausgehändigte Gewinne zurückzufordern.

§ 7 Haftung

Die Alternate GmbH haftet nicht für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus der Teilnahme am Gewinnspiel oder aus der Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der zur Teilnahme benötigten Internetseiten, bei nicht beeinflussbaren technischen Störungen und Ereignissen höherer Gewalt, sowie Angriffen Dritter gegen die Internet-Seiten ergeben, es sei denn, die Schäden sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zurückzuführen, welches von der Alternate GmbH zu vertreten wäre.

Mit der Aushändigung des Gewinns wird die ALTERNATE GmbH von allen Verpflichtungen frei.

Für Sach- und/ oder Rechtsmängel an den Gewinnen haftet die ALTERNATE GmbH nicht.

Diese Beschränkungen gelten nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/ oder Gesundheit oder für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Voranstehende Haftungsbeschränkungen gelten insbesondere auch für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Service, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten oder Viren verursacht wurden.

§ 8 Sonstiges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Die ALTERNATE GmbH ist berechtigt, jederzeit das Gewinnspiel vorzeitig zu beenden. Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die Teilnahmebedingungen zu diesem Gewinnspiel dürfen jederzeit, ohne Vorankündigung und Angaben von Gründen, geändert werden.
Ergänzungen und Veränderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Stand: Januar 2019

ALTERNATE GmbH
Philipp-Reis-Str. 2-3
D-35440 Linden

Geschäftsführer: Carsten Kellmann
Gerichtsstand: Amtsgericht Gießen HRB 2110
USt.-IDNr. gem. § 27a UStG.: DE 112 595 008

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Hinweis: Wir haben das Produkt vom Hersteller für einen Testbericht zur Verfügung gestellt bekommen. Das hat jedoch keinerlei Auswirkungen auf unsere Berichterstattung.

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