In einigen Fällen kann die Ortung des Standorts von Notrufen ziemlich nützlich sein. Bislang war dies aufgrund rechtlicher Einschränkungen in Baden-Württemberg nur begrenzt möglich. Jedoch haben sich das Innenministerium des Bundeslandes und Datenschützer nun auf eine Lösung verständigt.
In besonders akuten Notfällen kann es von Vorteil sein, den Standort der Betroffenen Person orten zu können. Bisher war dies jedoch ausschließlich der 112 vorbehalten, die Standorte von Anrufen an diese Nummer können mittels AML (Advanced Mobile Location) einfach und schnell ermittelt werden. Nach Vorgaben des EU-Rechts, aktiviert das Verfahren die WLAN- und GPS-Sensoren auf dem Smartphone. Die Daten werden dann automatisch über das Mobilfunknetz an die Notrufzentralen übertragen.
Im Falle des Polizeinotrufs 110 gab es bisher keine aktuelle Rechtsgrundlage, die die Übertragung von Standortdaten ermöglichte. Bisher landeten die Daten aus Datenschutzgründen auf dem bundesweiten AML-Server in Baden-Württemberg. Bislang wehrten sich Datenschützer gegen die automatische Übermittlung von Standortsdaten an die Polizei. Der Hintergrund dafür sei die Möglichkeit der Strafverfolgung, die über den Notruf 110 erfolgen könne. Ein Sprecher des Datenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg erklärte, dass die Polizei nicht nur dafür zuständig sei, in Notfällen zu helfen und Gefahren abzuwenden, sondern auch zur Ermittlung bei Verdachtsmomenten für Straftaten.
Innenministerium und Datenschützer finden Kompromiss
Nun haben sich, laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa), das zuständige Innenministerium und der Datenschutzbeauftragte des Landes, Prof. Tobias Keber, auf einen Kompromiss geeinigt. Dieser sieht einen “vorläufigen bundesweiten Pilotbetrieb” zur Übermittlung von Standortdaten bei der Nutzung des Polizeinotrufs 110 vor. Bei diesem Kompromiss wird aber die Nutzung zur Strafverfolgung explizit ausgeschlossen.
In Baden-Württemberg arbeitet man bereits an einer Umsetzung für eine Rechtsgrundlage. Diese soll sich die sich der bundesweiten Erhebung, Speicherung und Weitergabe der Standortdaten an die Polizei annehmen. Auch an der technischen Umsetzung soll schnellstmöglich gearbeitet werden. Datenschützer betonen, dass dies auch mit dem Ziel geschieht, dass Menschen nicht aus Angst vor der automatisierten Standortübermittlung davon absehen sollten, den Notruf zu wählen.