Verträge abzuschließen ist meist ganz simpel. Oft reicht bereits das Ausfüllen eines Online-Formulars und ein einfacher Klick auf “Bestätigen” aus. Bei der Kündigung kann es hingegen etwas komplizierter werden. Doch damit soll bald Schluss sein.



Am 1. Juli 2022 wird das “Gesetz über faire Verbraucherverträge” um einen weiteren Punkt ergänzt. Wenn man auf einer Webseite einen Vertrag abschließen kann, beispielsweise für Zeitschriften-Abos oder Mobilfunkverträge, so wird man diesen dort über einen simplen Kündigungsbutton auch wieder beenden können.

Ob der Vertrag zuvor online oder in einer Filiale abgeschlossen wurde, spielt dabei keine Rolle. Sobald ein Unternehmen grundsätzlich einen Online-Abschluss anbietet, wird der Kündigungsbutton zur Pflicht. Die Regelung gilt selbstverständlich auch rückwirkend für alle Verträge, die vor dem 1. Juli 2022 geschlossen wurden.

Ausnahmen vom Kündigungsbutton sind Verträge, die nach gesetzlicher Vorgabe schriftlich gekündigt werden müssen, wie zum Beispiel Miet- oder Arbeitsverträge. Auch Webseiten, die Verträge über Finanzdienstleistungen betreffen, sind von der Pflicht ausgenommen, erklärt die Verbraucherzentrale.

Kündigung soll einfacher werden

Verträge lassen sich auch weiterhin über die gewohnten Wege kündigen, zum Beispiel per Brief oder per E-Mail. Der Kündigungsbutton bietet für bestimmte Verträge nur eine zusätzliche Kündigungsmöglichkeit und soll so das Kündigen erleichtern.

Damit die Unternehmen nicht auf die Idee kommen, den Kündigungsbutton möglichst gut auf der Webseite zu verstecken, wird in dem Gesetz sogar geregelt, wie er auszusehen hat. Demnach muss der Button deutlich erkennbar und leicht zugänglich sein. Zudem soll er eine eindeutige Formulierung wie “Verträge hier kündigen” vorzuweisen haben. Der Button selbst führt dann anschließend zu einer Bestätigungsseite. Die Kündigungsfristen werden von der Einführung des Kündigungsbuttons nicht beeinflusst.

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