Wegen 58 Cent vor das Verfassungsgericht? Das planen nun die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF.
Statt der bisherigen 18,36 Euro sollen künftig 18,94 Euro pro Monat gezahlt werden. Diese Anpassung basiert auf einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Das Unternehmen hat den Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Sender für den Zeitraum 2025 bis 2028 analysiert. Ziel der Erhöhung sei es, die Qualität und Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks langfristig zu sichern, insbesondere angesichts steigender Kosten durch Inflation und technologische Weiterentwicklungen
Kai Gniffke, Vorsitzender der ARD, erklärte, dass die Sender Verantwortung über die nächsten vier Jahre hinaus tragen würden. Man wolle damit die dauerhafte Sicherung der staatsfernen Finanzierung gewährleisten und somit die journalistische Unabhängigkeit als Bestandteil der Rundfunkfreiheit bewahren, wie ZDF-Intendant Himmler betonte . Da die Bundesländer bisher keinen einheitlichen Beschluss fassen konnten, ist eine fristgerechte Erhöhung des Beitrags zum 1. Januar 2025 allerdings nicht möglich.
Es ist außerdem erwähnenswert, dass sich der Beitrag für die Rundfunkgebühren seit 2005 nur wenig verändert hat. Im Jahr 2005 lag der Beitrag bei 17,03 Euro, und mit der letzten Erhöhung 2021 stieg er auf 18,36 Euro. In 16 Jahren gab es also nur einen Anstieg von 1,33 Euro. In diesem Kontext sollte eine Erhöhung um 58 Cent nicht allzu stark ins Gewicht fallen.
Die Gemüter sind gespalten
Die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags sorgt für kontroverse Diskussionen. Befürworter argumentieren, dass die Anpassung unverzichtbar sei, um die Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch in Zeiten steigender Kosten durch die Inflation zu gewährleisten. Gleichzeitig betonen sie, dass Reformen und Einsparungen zwar notwendig seien, aber Zeit bräuchten, um tatsächlich Wirkung zu zeigen.
Auf der Gegenseite stehen Kritiker aus Bundesländern wie Sachsen-Anhalt, Bayern und Brandenburg. Sie fordern, dass die Sender stärker auf Reformen setzen und verweisen auf bestehende Rücklagen. Die KEF hält dem entgegen, dass diese Rücklagen bereits in die Berechnungen eingeflossen seien und daher nicht doppelt angerechnet werden könnten. Dieses Spannungsfeld zwischen Reformdruck und finanzieller Absicherung bleibt ein zentraler Punkt in der Debatte.
Zukunft ungewiss
Im Streit um die Beitragserhöhung hängt alles von der Entscheidung eines einzigen Bundeslandes ab. Alle Ministerpräsidenten und Landtage müssen zustimmen – lehnt auch nur eines ab, bleibt der Beitrag unverändert. Ein ähnlicher Fall ereignete sich bereits 2021, als die Richter einen Anstieg des Beitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro anordneten. Damals stellte sich Sachsen-Anhalt gegen die Erhöhung.
Die Länderchefs werden Mitte Dezember erneut über die geplante Beitragserhöhung beraten. Parallel dazu stehen umfassende Reformen im Raum, die sowohl die Strukturen der öffentlich-rechtlichen Sender als auch den Finanzierungsmechanismus grundlegend verändern sollen. Ziel dieser Reformen ist es, den Rundfunk langfristig zukunftsfähig zu machen und eine nachhaltige Finanzierung zu sichern.