Seit knapp zehn Monaten wird südlich von Hannover das bundesweit erste Streckenradar eingesetzt. Nachdem es zwischenzeitlich rechtliche Bedenken gegeben hatte, ereilte das Bundesverwaltungsgericht der neuartigen Geschwindigkeitskontrolle nun grünes Licht.
Warum steht die Abschnittskontrolle in der Kritik?
Ein gewöhnlicher Blitzer ist dafür da, um einen punktuellen Geschwindigkeitsverstoß festzustellen. Eine Abschnittskontrolle hingegen ist nicht auf einen konkreten Ort beschränkt. Stattdessen wird die Durchschnittsgeschwindigkeit über eine längere Strecke hinweg gemessen. Das soll dazu führen, dass sich die Autofahrer besser an die Vorschriften halten und nicht nur im Blickfeld des Blitzers auf die Bremse gehen.
Um eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit festzustellen, erfasst die Abschnittskontrolle sowohl am Start als auch am Ende des Messabschnitts die Kennzeichen aller Autofahrer. Anschließend rechnet das System aus, wie viel Zeit ein Auto benötigt hat, um den Abschnitt zu durchfahren und ermittelt auf Basis dessen die Durchschnittsgeschwindigkeit.
Kritiker sahen darin einen Datenschutz-Verstoß, da auch diejenigen Fahrer vom System gescannt werden, die sich an die Geschwindigkeitsvorschriften halten. Da allerdings nur die Kennzeichen der Temposünder an die Busgeldbehörde weitergeleitet und alle anderen Kennzeichen nach erfolgreicher Überprüfung wieder gelöscht werden, sieht das Bundesverwaltungsgericht kein Problem in der Umsetzung.
Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, begrüßte diese Entscheidung: „Die Einführung von Section Control war mir angesichts der damit verbundenen positiven Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit in Niedersachsen ein besonderes Anliegen. Denn klar war von vornherein: Der Einsatz von Section Control kann einen wesentlichen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit leisten. Vor allem ist Section Control ein Ansatz für mehr Gerechtigkeit und Akzeptanz im Gegensatz zu stationären Blitzern, weil die Geschwindigkeit über einen längeren Zeitraum gemessen wird” . Von November 2019 bis Juni 2020 wurden insgesamt 1065 Geschwindigkeitsverstöße erfasst.
Quelle: niedersachsen.de