Jetzt wird es konkret: Mit einer Anordnung der Bundesnetzagentur werden Anbieter dazu gezwungen, die Gebühren für eine Rufnummern-Mitnahme deutlich zu senken.


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Möchte man seinen Mobilfunkanbieter wechseln, so verlangt dieser für die Mitnahme der Rufnummer eine von ihm festgelegte Gebühr. In Einzelfällen kostete das den Verbraucher bis zu 30 Euro. Doch damit ist ab sofort Schluss.

Die Mobilfunkanbieter wurden nämlich von der Bundesnetzagentur dazu aufgerufen, darzulegen, wie die verlangten Gebühren zustande kommen. Diese Überprüfung ergab, dass die tatsächlichen Kosten gerade einmal 6,82 Euro betragen. Und genau das ist ab sofort auch der Betrag, den die Anbieter ihren Kunden in Rechnung stellen dürfen. Denn nach den gesetzlichen Vorgaben dürfen Verbrauchern lediglich Kosten berechnet werden, die beim Wechsel tatsächlich entstehen.

“Wir haben die Hürden beim Wechsel des Mobilfunkanbieters deutlich abgesenkt. Das fördert den Wettbewerb und davon profitieren die Verbraucher”, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Den Mobilfunkanbietern steht es natürlich frei eine noch niedrigere oder auch gar keine Gebühr zu verlangen. Die Obergrenze liegt ab sofort aber bei 6,82 Euro.

Für die Verbraucher dürfte sich im Endeffekt aber nicht allzu viel ändern. Immerhin wurde die Gebühr der Rufnummern-Mitnahme häufig schon durch einen “Willkommensbonus” des neuen Anbieters ausgeglichen. Im Endeffekt also ein Nullsummenspiel.

Quelle: Bundesnetzagentur

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