Das Europäische Parlament hat am 21. November 2023 in einer Entscheidung für mehr Nachhaltigkeit beschlossen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig ein Recht auf Reparatur haben sollen. Jetzt sind die EU-Mitgliedstaaten gefragt, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Update 24.04.2024


Symbolbild eines Reparatur Cafés. Ein Mann repariert ein Mainboard. Um ihn herum liegen Computer-Bauteile.
Quelle: Adobe Stock

Das deutsche Bundesumweltministerium (BMUV) hat bereits angekündigt, im nächsten Jahr einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Dieser soll Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Möglichkeiten bieten, Produkte reparieren zu lassen und länger nutzen zu können. Wenn weniger Neugeräte gekauft werden und weniger weggeworfen wird, schont das Ressourcen und wirkt sich positiv auf die CO2-Bilanz aus.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke betont, dass das Thema einen hohen Stellenwert habe:

“Mit dem Rückenwind des Europäischen Parlaments setze ich mich auch im Rahmen der EU-Mitgliedstaaten für ein starkes Recht auf Reparatur ein. Viele Menschen können sich heute gar nicht mehr vorstellen, wie viele Konsumartikel man relativ einfach reparieren kann. Die Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten nimmt immer weiter ab. Das will ich ändern. Daher treiben wir in Deutschland das Recht auf Reparatur voran: 2024 will ich ein Reparaturgesetz vorlegen und eine neue Förderung für Reparatur-Initiativen starten.”

Statement von Bundesumweltministerin Steffi Lemke vom 21.11.23

Kern des geplanten Gesetzes ist es, Hersteller in die Pflicht zu nehmen, Ersatzteile und entsprechende Reparaturanleitungen auch über längere Zeit hinweg bereitzustellen. Die benötigten Ersatzteile müssen dann sogar für eine Dauer von zehn Jahren angeboten werden. Ersatzteile sollen innerhalb dieses Zeitraums zeitnah und vor allem zu einem angemessenen Preis erhältlich sein. Ziel sei es, dass eine Reparatur für die Verbraucherinnen und Verbraucher finanziell attraktiver als ein Neukauf werde. Skandale der letzte Jahre, wie beispielsweise die vielfach besprochene “geplante Obsoleszenz”, bei der Geräte vermeintlich kurz nach Ablauf der Garantiezeit kaputt gehen, dürften damit künftig endgültig der Vergangenheit angehören.



Förderung von Reparatur-Vereinen

Neben neuen Auflagen für Hersteller sollen künftig nach den Plänen des BMUV auch gezielt Reparaturvereine und Repair-Cafés gefördert werden. Ein geplantes Förderprogramm mit dem Titel “Reparieren statt Wegwerfen” solle für ein Umdenken sorgen – weg von einer Wegwerfmentalität, hin zu mehr Nachhaltigkeit. Daneben geht es bei der geplanten Förderung auch darum, eine ausreichende Infrastruktur zu schaffen, um möglichst vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Reparatur überhaupt zugänglich zu machen.

Der neue EU-Beschluss und die geplante Gesetzgebung in Deutschland nehmen in erster Linie die Hersteller in die Verantwortung. Wir sind gespannt, welche neuen Reparaturoptionen es dann geben wird. Ob dann auch wirklich deutlich mehr Verbraucherinnen und Verbraucher zur Reparatur greifen, bleibt abzuwarten. Reparaturen sind aufwändig und die Anschaffung von neuen Geräten dürfte weiterhin einen gewissen Reiz auf Verbraucherinnen und Verbraucher ausüben. Damit das Recht auf Reparatur wirklich eine attraktive Alternative zum Neukauf ist, muss es deutlich mehr Reparaturstätten geben als bisher.

Insgesamt ist der Beschluss des Europäischen Parlaments aber zu begrüßen – schließlich muss noch einiges getan werden, um die Klimaziele zu erreichen. Wir werden beobachten und weiter berichten.

Update 24.04.2024

Seit der Einführung des Gesetzentwurfs sind nun etwa sechs Monate vergangen, und das Reparaturgesetz ist offiziell verabschiedet worden. Das Europäische Parlament hat bereits am Dienstag mit deutlicher Mehrheit das Recht auf Reparaturen angenommen. Hersteller sind ab sofort verpflichtet, Reparaturen zeitnah und kosteneffizient durchzuführen. Wenn ein Gerät innerhalb der Garantiezeit repariert wird, verlängert sich die Gewährleistung automatisch um ein weiteres Jahr. Dieser Schritt soll vor allem sicherstellen, dass Reparaturen attraktiver werden im Vergleich zum Kauf neuer Geräte.

Habt ihr in Zukunft also mal etwas zu reparieren, könnt ihr dann ein europäisches Reparaturinformationsformular erhalten. Damit könnt ihr dann Reparaturdienste bewerten und vergleichen. Dieses Formular enthält Details zur Art des Defekts, den Kosten und der Dauer der Reparatur. Zusätzlich wird eine europäische Online-Plattform mit nationalen Zweigstellen eingerichtet, um den Reparaturprozess zu unterstützen. Diese Plattform soll dabei helfen, lokale Reparaturdienste, Anbieter von generalüberholten Geräten, potenzielle Käufer defekter Produkte und lokale Reparaturinitiativen wie Reparaturcafés zu finden. Zudem soll jeder Mitgliedstaat Reparaturen mit mindestens einer Maßnahme, wie Gutscheine oder Fördergeldern fördern. Das soll gewährleisten, dass Reparaturen erschwinglicher als Neukäufe bleiben.

Nach der förmlichen Billigung der Richtlinie durch den Rat und ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union haben die Mitgliedstaaten einen Zeitraum von 24 Monaten, um sie in nationales Recht umzusetzen.

Quelle: BMUV

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