Seit dem Beginn der Coronapandemie entdecken immer mehr Menschen den Aktienmarkt für sich. Dabei stehen günstige Neobroker wie Trade Republic besonders hoch im Kurs. Das Erfolgsrezept: eine unkomplizierte Handhabung und kleine Gebühren. An dem letzten Punkt könnte sich jedoch bald etwas ändern. Zumindest wenn es nach einem Gesetzesentwurf der EU-Kommission geht.


Photo by Cedrik Wesche on Unsplash

Während Trade Republic für eine Aktienorder pauschal nur einen Euro von seinen Nutzern verlangt, kostet sie bei etablierten Banken gut und gerne das Zehnfache. Aus diesem Grund erfreuen sich Neobroker besonders bei jungen Menschen einer großen Beliebtheit. Doch wie kommen die günstigen Gebühren eigentlich zustande? Das hat mehrere Gründe.

Zum einen wickelt Trade Republic den Handel nicht über das Xetra-System der Deutschen Börse ab, sondern über den günstigeren Anbieter Lang & Schwarz. Das macht sich auch bei dem Angebot bemerkbar. Wer eher ungewöhnliche und kleinere Wertpapiere handeln möchte, der wird sie bei Trade Republic unter Umständen gar nicht finden. Zum anderen erhält Trade Republic für jeden vermittelten Auftrag eine Gebühr vom Market Maker – auch Payment for Order Flow genannt. Und genau das möchte die EU-Kommission nun verbieten.

Mehr Transparenz

Die EU-Kommission sieht mehrere Probleme in dem System. Das Vorgehen könnte beispielsweise dafür sorgen, dass die Broker nicht nach dem für den Kunden besten Preis kaufen, sondern anhand der höchstmöglichen Provision. Zudem erhalte der Händler dadurch einen genauen Einblick in Angebot und Nachfrage, was zu einem unfairen Marktvorteil führen könnte. Generell sei dieses Gebührenmodell schlicht nicht transparent genug, weshalb es der EU-Kommission zufolge verboten werden sollte.

“Der aktuelle Gesetzentwurf könnte dazu führen, dass sich Gebühren erhöhen und die Kunden zu schlechteren Spannen handeln”, äußerte sich Trade-Republic-Chef Christian Hecker. Auch Sven Giegold, EU-Parlamentarier der Grünen, sieht das Vorhaben kritisch, da es hauptsächlich Kleinanleger betreffe, während “Großinvestoren mit ihren Darkpools” verschont werden. Noch befindet sich die EU-Kommission jedoch ganz am Anfang des Gesetzgebungsprozesses.

Via: WirtschaftsWoche

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