Weil Netflix mit seinen 4K-Streams gegen bestehende Patente verstoßen haben soll, musste man sich nun vor dem Landgericht München verantworten. Dort zog der Streaming-Anbieter den Kürzeren – und das könnte ziemlich weitreichende Folgen haben.


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Netflix soll Patente verletzt haben, die mit dem Videocodec H.265 zusammenhängen, um die eigenen Inhalte in 4K Qualität an die Nutzer auszuspielen. Da keine Lizenzgebühren an Broadcom gezahlt wurden, hatten diese in in den USA, Niederlanden und Deutschland Klage eingereicht.

Das Landgericht München hat sich diesem Fall nun angenommen, zugunsten des Klägers entschieden und im gleichen Atemzug eine einstweilige Verfügung gegen Netflix erteilt. Vom Tisch dürfte die Sache damit noch nicht sein. Es ist wohl eher der Beginn eines langwierigen Rechtstreits.

Dem Streaming-Anbieter bleiben nun zwei Möglichkeiten: entweder man zahlt die Lizenzgebühren an Broadcom oder aber man setzt auf einen alternativen Codec. Am ehesten würde der AV1-Codec in Frage kommen. Da dieser allerdings nicht von allen Endgeräten unterstützt wird, ist diese Idee kaum alltagstauglich. Zu einer offiziellen Stellungnahme hat sich Netflix noch nicht hinreißen lassen.

Bei Broadcom ist man sich hingegen sicher, den Rechtstreit gewinnen zu können. “Netflix hat ein robustes Video-Streaming-Geschäft aufgebaut, das sich auf die patentierte Technologie von Broadcom stützt, um seinen Nutzern Inhalte zu liefern, und Broadcom ist erfreut, dass dies vom deutschen Gericht anerkannt wird”, sagte Mark Terrano, Vice President und General Manager der Intellectual Property and Licensing Division von Broadcom.

Quelle: Broadcom

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