Bundestag und Bundesrat haben das Solarpaket I verabschiedet. Dieses zielt primär darauf ab, die Hürden für den Einsatz von Balkonkraftwerken zu senken. Alle wichtigen Infos im Überblick.


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Die Änderungen, die das Solarpaket I für die Bürgerinnen und Bürger mit sich bringt, sollen dabei helfen, den Ausbau von Solaranlagen in Deutschland voranzutreiben. Unter anderem wird die Leistungsgrenze von Balkonkraftwerken angehoben. Künftig dürfen diese eine Leistung von bis zu 800 Watt statt wie zuvor 600 Watt liefern. Eine Auswahl an Balkonkraftwerken sowie einen brandneuen Balkonkraftwerk-Konfigurator findet ihr übrigens auch bei ALTERNATE!

Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr nötig. Es reicht eine vergleichsweise unkomplizierte Anmeldung im Markstammregister. Bis zum Einbau eines Zweirichtungszählers, dafür hat der Messstellenbetreiber vier Monate Zeit, dürfen auch rückwärtsdrehende Ferraris-Zähler genutzt werden. Dadurch soll der eingespeiste Strom nicht “verschenkt” werden.

Die Installation des Balkonkraftwerks soll ebenfalls erleichtert werden. In Zukunft sollen sie mit einem herkömmlichen Schukostecker auskommen. Eine entsprechende Norm muss allerdings noch mit den Verbänden erarbeitet werden.



Mieterinnen und Mieter in Mehrfamilienhäusern sollen einfacher an den günstigen Solarstrom von Dächern, Garagen & Co. kommen. Der komplizierte Umweg über die Einspeisung des PV-Stroms ins allgemeine Stromnetz entfällt mit der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“.

“Die heutige Einigung zum Solarpaket ist ein wichtiger Schritt zum Erreichen unserer Ausbauziele. Nach dem Rekordjahr 2023, mit über 14 Gigawatt Photovoltaik Zubau, legen wir damit den Grundstein für die vereinfachte und unbürokratischere Nutzung. Das Paket ist ein weiterer Booster für den Ausbau der Solarenergie”, so Bundesminister Robert Habeck.

Quelle: Bundesregierung

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