Die Bundesregierung hält eine Verbot fest verbauter Akkus für nicht umsetzbar. “Weitergehende Anforderungen an das Produktdesign sind aus binnenmarktrechtlichen Gründen nur EU-weit möglich und sinnvoll”, heißt es in einer Stellungnahme. Deutschland könne eine Reform des Elektrogerätegesetzes nicht im Alleingang umsetzen. Der Vorschlag des Bundesrats ist damit vorerst gescheitert.

Update vom 01.03.21: Stellungnahme der Bundesregierung ergänzt.

Bundesrat fordert wechselbare Akkus

Der Verkauf von Elektrogeräten mit fest verbauten Akkus könnte in Deutschland zukünftig verboten werden. Zumindest strebt der Bundesrat ein entsprechendes Gesetz an. Man wolle damit der steigenden Anzahl an Elektroschrott entgegenwirken.


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“Völlige Fehlentwicklung”

Technische Mängel einzelner Bauteile würden immer öfter dazu führen, dass komplette Geräte entsorgt werden, heißt es in einer Stellungnahme des Bundesrats. Besonders störanfällig seien Akkus von Smartphones, Notebooks & Co. Daher sollte man es den Nutzern möglichst einfach machen, einen defekten Akku auszutauschen. So könne die Lebensdauer der Geräte verlängert und die Recycling-Quote erhöht werden, ist sich die Länderkammer einig.

“Die aus Sicht der Kreislaufwirtschaft völlige Fehlentwicklung von fest verbauten Akkus in immer mehr Produkten, insbesondere Smartphones, Notebooks, muss dringend gestoppt werden”, heißt es in der Begründung. Erreichen möchte man diesen Kurswechsel mit einer Reform des Elektrogerätegesetzes.

Alle Hersteller, die Elektrogeräte mit Akkus verkaufen, sollen zukünftig gewährleisten, dass man noch fünf Jahre nach dem Neukauf einen entsprechenden Ersatzakku erhalten kann. Darüber hinaus sollen die Hersteller detaillierte Angaben zum Akku-Typen und einem potenziellen Austausch bereitstellen. Unabhängig davon, ob der Austausch direkt vom Anwender oder von Fachpersonal durchgeführt werden muss.

Recycling statt Abfall

Der Bundesrat sieht noch weiteres Verbesserungspotential. Stationäre Läden und Online-Händler sollen, sobald sie eine bestimmte Größe oder einen gewissen Umsatz überschreiten, zu einer Rücknahme defekter Elektronikgeräte verpflichtet werden. Damit wolle man den Kunden die Entsorgung entsprechender Geräte erleichtern. Oftmals landen diese im Hausmüll, da darauf spezialisierte Wertstoffhöfe zu weit entfernt liegen. Laut EU-Vorgaben muss Deutschland eine Sammelquote von mindestens 65 Prozent erreichen. Derzeit finden allerdings nur rund 50 Prozent der alten Elektrogeräte ihren Weg zu den Sammelstellen.

Die zurückgenommenen Geräte sollen von den Annahmestellen nach ihrem Zustand sortiert werden. Unbeschädigte und funktionsfähige Geräte könnten dann beispielsweise an Gebrauchtwarenhändlern weiterverkauft werden. In Kraft treten soll das neue Gesetz ab dem Jahr 2022.

Quelle: Bundesrat

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