Elektroautos sind deutlich leiser als vergleichbare Verbrenner. Das ist für Anwohner sicher von Vorteil, für Fußgänger und Fahrradfahrer hingegen nicht. Denn die Menschen verlassen sich im Straßenverkehr häufig auf ihre Ohren. Da kommen beinahe lautlose Autos recht ungelegen.


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Der 01. Juli ist in der Politik immer etwas ganz besonderes. Denn mit dem Start des zweiten Halbjahres treten in der Regel auch immer neue Gesetze und Richtlinien in Kraft. Eines dieser Gesetze besagt, dass neu zugelassene Elektroautos, in bestimmtem Situationen, ein Warnsignal abgeben müssen.

Das Auto muss hörbar sein

Grundsätzlich gibt es zwei Szenarien, in denen sich die Autos für Fußgänger und Fahrradfahrer bemerkbar machen müssen: Beim Rückwärtsfahren und bei einer Geschwindigkeit von weniger als 20 Stundenkilometern. Das akustische Signal muss zwischen 56 und 75 dB laut und beim Start des Wagens immer angeschaltet sein. Autofahrer können das Geräusch anschließend aber auch wieder deaktivieren. Bei einer Geschwindigkeit über 20 km/h sei der Warnton deshalb nicht mehr nötig, da die Abrollgeräusche der Reifen laut genug seien. Es gibt übrigens keinen vorgeschriebenen Ton. Jeder Hersteller kann ein eigenes Warnsignal entwerfen, solange es ähnlich wie ein vergleichbares Fahrzeug dieser Klasse klingt.

Noch betrifft die Änderung lediglich Elektrofahrzeuge, die ab dem 01. Juli 2019 neu zugelassen werden. Ab 2021 ist ein solches Warnsignal allerdings für alle Elektrofahrzeuge Pflicht. Wer also bereits ein entsprechendes Auto besitzt, muss früher oder später auch nachrüsten.

Via: winfuture

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