Premiumkunden von Disney+ mussten zuletzt auf Funktionen ihres Abos verzichten: 4K und HDR waren zeitweise nicht verfügbar, obwohl sie zum Umfang des Premiumpakets gehören. Nun reagiert der Konzern und bietet Betroffenen mehrere Optionen an.

Eigentlich soll das Premium-Abo von Disney+ die beste Bild- und Tonqualität bieten. Für 15,99 Euro im Monat beziehungsweise 159,90 Euro im Jahr gehören unter anderem 4K UHD, HDR, Dolby Atmos, Downloads und vier gleichzeitige Streams zum Leistungsumfang. Bei der Bildqualität gab es für Premiumkunden in Deutschland zuletzt jedoch Einschränkungen.
4K UHD war vorübergehend nicht verfügbar und ist inzwischen zwar wieder zurück, offenbar aber nicht mehr auf allen Geräten nutzbar. HDR kann Disney+ hierzulande weiterhin nicht bereitstellen. Auch die wegen eines Rechtsstreits mit InterDigital deaktivierten Features HDR10+, Dolby Vision und 3D-Inhalte bleiben abgeschaltet.
Einige TV-Modelle unterstützen 4K UHD derzeit nicht
Disney+ hatte im Hintergrund an einer alternativen technischen Lösung gearbeitet, um 4K UHD für betroffene Kunden in Deutschland wieder verfügbar zu machen. Per E-Mail informierte der Konzern nun jedoch darüber, dass diese Lösung derzeit leider nicht auf allen Fernsehermodellen funktioniere.
Betroffen sind laut Disney unter anderem Android-Fernseher, darunter Modelle von Google, Sony, Philips und weiteren Herstellern. Außerdem nennt der Konzern LG-TV-Geräte ab 2020, Amazon Fire TV, Sky Glass und Sky Stream.
Welche Optionen haben Betroffene jetzt?
Da Disney+ den vollen gebuchte Funktionsumfang nicht dauerhaft und zuverlässig bereitstellen kann, erhalten betroffene Premium-Abonnenten ein Sonderkündigungsrecht. Sie können ihr Abo ohne Begründung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mail von Disney+ kündigen. Das Abo endet dann, wenn der Konzern die Kündigungsanfrage bearbeitet hat.
Neu ist außerdem, dass Disney+ eine Rückerstattung für den ungenutzten Teil des Abo-Zeitraums in Aussicht stellt. Wer beispielsweise ein Premium-Jahresabo abgeschlossen hat und dieses nun per Sonderkündigung vorzeitig beendet, kann eine Erstattung für die verbleibenden, nicht genutzten Monate erhalten. Selbiges gilt für die ungenutzten aber bezahlten Tage bei einem Monatsabo.
Wer sein Abo nicht kündigen möchte, kann alternativ eine anteilige Rückerstattung für die nicht bereitgestellten Dienste erhalten. Ebenfalls möglich ist der Wechsel in einen günstigeren Tarif mit geringerem Funktionsumfang. Wichtig: Betroffene Kunden müssen selbst aktiv werden, sich an den Support wenden oder den Tarifwechsel online selbst anstoßen.
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Quelle: ComputerBase / Heise

