Nicht nur dem Fahrer ist es verboten, auf Blitzer-Apps zurückzugreifen. Auch den Beifahrern es untersagt, solche Dienste zu nutzen. Das bestätigte nun das Oberlandesgericht Karlsruhe.
In dem Verfahren ging es um einen Mann, der im Januar 2022 mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch Heidelberg fuhr. Als er aufgrund seines Fahrverhaltens von der Polizei angehalten wurde, entdeckten diese ein Smartphone in der Mittelkonsole des Autos, auf dem eine typische Blitzer-App ausgeführt wurde.
Obwohl der Mann beteuerte, dass es nicht sein Smartphone, sondern das seiner Beifahrerin war, wurde er dazu aufgefordert, ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro zu zahlen. Da der Fahrer davon ausging, dass die Nutzung einer Blitz-App nur illegal sei, wenn sie vom Fahrer selbst genutzt wird, brachte er den Fall daraufhin vor das Oberlandesgericht Karlsruhe.
Trotz Verbot nutzt knapp jeder Zweite eine Blitzer-Warnung auf Smartphone oder Navi. Das geht aus einer Umfrage aus dem Jahr 2022 hervor.
Dort wurde das Bußgeld mit Bezug auf § 23 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) allerdings bestätigt. Mit der Begründung, dass es dem Mann offensichtlich bewusst war, dass seine Beifahrerin eine Blitzer-App nutzte, um ihn vor möglichen Geschwindigkeitsmessungen zu warnen. Damit ist es offiziell: die Verwendung einer Blitzer-Apps ist unzulässig, auch wenn diese nicht auf dem Smartphone des Fahrers, sondern auf dem Gerät eines Mitfahrers ausgeführt wird. Es gibt jedoch eine einfache Lösung, um dieses Problem zu umgehen. Einfach an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten, dann benötigt man auch keine Blitzer-App.
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe
Das Urteil, das auch Beifahrern die Nutzung von Blitzer-Apps verbietet, hat zweifellos Auswirkungen auf verschiedene Verkehrsteilnehmer, insbesondere auf Busfahrer und öffentliche Verkehrsbetriebe.
Wenn jetzt jeder Fahrgast im Bus eine Bitzer-App öffnet, ist das Unternehmen nach einer Kontrolle pleite. Man braucht nur eine Gruppe von Denunziantinnen und genug Handys.