Mit etwas Glück könnt ihr euch bald Geld zurückholen. Anscheinend haben viele Banken Kundinnen und Kunden in den letzten 20 bis 30 Jahren zu wenige Zinsen für Langzeitsparverträge berechnet.


Quelle: Sparkasse

Zu diesem Schluss kam nun der Bundesgerichtshof in einem Urteil. Vor allem in den 90ern und 2000ern waren langfristige Sparpläne ein beliebtes Produkt vieler Banken. Diese Verträge enthielten jedoch oftmals variable Zinsen. Durch unzulässige Klauseln in vieler dieser Sparverträge erhielten Sparer allerdings weniger Geld als ihnen zustand.

Wie die Verbraucherzentrale berichtet passten einige Banken den Sparzins immer wieder nach unten an. Das führte dazu, dass er in einigen Fällen sogar bis zu 0,001 Prozent sank. Der Bundesgerichtshof entschied am 9. Juli 2024, dass dies häufig unzulässig war, und bestimmte den anzuwendenden Referenzzins. Dadurch haben nun Tausende von Menschen die Möglichkeit, ihre Sparpläne neu zu berechnen und von den Banken Rückzahlungen zu verlangen. Die Verbraucherzentralen haben bereits über 10.000 langfristige Sparverträge verschiedener Banken überprüft und festgestellt, dass Sparer durchschnittlich 1.000 bis 2.000 Euro weniger an Zinsen erhalten haben.

Betroffene Verträge

Hauptsächlich betroffen sind langfristige Sparverträge mit variablem Zins aus den 1990er- und 2000er-Jahren. Dazu gehören unter anderem der Bonusplan der Volks- und Raiffeisenbanken sowie verschiedene Sparprodukte der Sparkasse wie Prämiensparen flexibel, Vorsorgeplus, Vorsorgesparen, Vermögensplan, Vorsorgeplan und Scala. Auch der VRZukunft-Plan der Volks- und Raiffeisenbanken sowie einfache Sparbücher mit speziellen Zinsvereinbarungen können betroffen sein.

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, erklärte, der Bundesgerichtshof habe festgelegt, wie Sparkassen falsch berechnete Verträge neu berechnen müssten. Nun müssten alle Sparkassen tätig werden und von sich aus Entschädigungen einleiten. Prämiensparerinnen und -Sparer stünde eine finanzielle Entschädigung zu, und sie hätten Anspruch auf erhebliche Nachzahlungen.

Wie kommt man an das Geld?

Bereits jetzt können sich Kundinnen und Kunden das Geld zurückholen. Man kann die Bank dazu auffordern, den Vertrag auf Basis des vom BGH festgelegten Zinssatzes neu zu berechnen. Laut Verbraucherzentrale ist dies sogar noch drei Jahre nach Ablauf des Sparvertrags möglich. Im Jahr 2021 gab es in Deutschland laut BaFin etwa 1,1 Millionen solcher Verträge.

Um die Bank zu einer Neuberechnung aufzufordern, kann man den Musterbrief der Verbraucherzentrale verwenden. Dazu muss man einfach alle Daten angeben und den Brief dann per Einschreiben mit Rückantwort oder per Fax mit qualifiziertem Sendebericht an die entsprechende Bank senden.

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