Die Erhöhung des Rundfunkbeitrags kann kommen. Das hat nun das Verfassungsgericht beschlossen, nachdem Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Hasseloff den Gesetzentwurf vor acht Monaten blockierte.


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Was war passiert?

Bislang beträgt der Rundfunkbeitrag noch 17,50 Euro pro Monat. Dabei sollte er eigentlich ab 2021 um 86 Cent angehoben werden – also auf 18,36 Euro pro Monat. Doch im Dezember 2020 wurde die dafür notwendige Abstimmung im Landtag Sachsen-Anhalts abgesagt, nachdem sich abzeichnete, dass sich die Koalition von CDU, SPD und Grüne nicht einig werde. Insbesondere in der Union stieß die geplante Erhöhung auf Widerstand.

Daraufhin reichten die Öffentlich-Rechtlichen eine Verfassungsbeschwerde ein. Das Gericht sollte prüfen, ob die im Grundgesetz (Artikel 5) garantierte Rundfunkfreiheit durch diese Blockade verletzt werde oder nicht. Heute hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Die Erhöhung kommt!

Das Urteil ist eindeutig: es sei die staatliche Verpflichtung, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bedarfsgerecht zu finanzieren. Dementsprechend sollen die Sender auch genügend Geld bekommen, um ihren Auftrag erfüllen zu können. In diesem Fall also 18,36 Euro pro Monat. Es ist genau der Betrag, den die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs bereits im November 2019 ermittelt hatte.

“Wir respektieren diesen Beschluss”, äußerte sich Haseloff im Rahmen einer Pressekonferenz. Gleichzeitig sprach er aber auch von einem “Demokratieproblem”. Da ein frei gewählter Abgeordneter eines Parlaments nur seinem Gewissen verpflichtet sei, könnten ähnliche Situationen wie im Dezember 2020 immer wieder auftreten. Das eigentliche Problem sei durch das Gerichturteil nicht aus der Welt geschafft.

Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow begrüßt die Entscheidung. Sie versetze den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in die Lage, “weiter das bestmögliche Programm für die Menschen” machen zu können. Die Festsetzung des Rundfunkbeitrags müsse faktenbasiert und frei von politischen Interessen erfolgen. Die Erhöhung erfolgt zunächst rückwirkend zum 20. Juli 2021. Dies gilt, bis es eine Neuregelung gibt, der alle 16 Bundesländer zustimmen.

Quelle: Tagesschau

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