Die EU-Urheberrechtsreform sorgte im vergangenen Jahr für viel Aufsehen. Zehntausende Menschen gingen in Deutschland auf die Straße, um gegen potentielle Uploadfilter zu demonstrieren. Die Kritik scheint bei den zuständigen Stellen angekommen zu sein. Zumindest versucht ein erster Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums die kontroversen Uploadfilter weitestgehend zu umgehen. Ganz ohne Uploadfilter kommt der Vorschlag allerdings auch nicht aus.


Bild: Pixabay

Die wichtigsten Punkte des Entwurfs

Wie aus dem Entwurf hervorgeht, sollen urheberrechtlich geschützte Inhalte für Karikaturen und Parodien frei verwendet werden dürfen. Zudem können geschützte Inhalte genutzt werden, solange sie nicht länger als 20 Sekunden (Film & Ton) beziehungsweise 1.000 Zeichen (Text) sind oder 250 Kilobyte Datenvolumen (Fotos & Grafiken) überschreiten. Im Gegenzug müssen die entsprechenden Plattformen eine pauschale Vergütung an die Rechteinhaber zahlen. Ähnlich wie die Privatkopievergütung, die beispielsweise auch bei dem Kauf eines Smartphones anfällt.

Damit solche Ausnahmeregelungen in der Praxis auch durchgesetzt werden, muss jede Plattform, die von den Regularien betroffen ist, ein sogenanntes “pre-flagging” anbieten. Dabei können die Nutzer vor jedem Upload angeben, ob und um welche Form der erlaubten Nutzung es sich bei dem hochzuladenden Inhalt handelt. Inhalte, die als legal gekennzeichnet wurden, dürfen nicht automatisiert von der Plattform geblockt werden. Einzige Ausnahme: Wenn es sich bei der Datei zu mehr als 90 Prozent um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt. So möchte man verhindern, dass beispielsweise ein kompletter Kinofilm auf YouTube hochgeladen wird. Wie aber soll eine Plattform erkennen, dass es sich zu mehr als 90 Prozent um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt ? Hier kommen die Uploadfilter wieder ins Spiel.

Start-ups und kleine Anbieter sind laut dem Entwurf von den Haftungsregeln ausgenommen. Die Reform zielt demnach ausschließlich auf große Plattformen wie YouTube ab.

Für die Nutzer könnte sich dieser Entwurf durchaus positiv auswirken. Bislang ist es nämlich so, dass YouTube Videos beim Hochladen automatisch sperren lässt, sobald das “ContentID” System eine Urheberrechtsverletzung erkennt. In Zukunft könnten solche Videos,solange sie nicht unter die 90-Prozent-Regel fallen, erst einmal online gehen, bevor sie dann manuell überprüft werden.

Bis Ende Juli haben Interessenvertreter nun Zeit Stellung zu nehmen. Anschließend möchte das Justizministerium möglichst schnell einen Beschluss des Bundestags erzielen.

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