Ein neues Gesetz gegen Kostenfallen soll Laufzeitverträge auf maximal 12 Monate beschränken. Katarina Barley (SPD) brachte das Thema im März diesen Jahres erstmals auf den Tisch – nun soll es offiziell werden.


Bild von Анастасия Гепп auf Pixabay

Bislang sind Laufzeitverträge auf 24 Monate begrenzt, wobei sich der Vertrag bei verpasster Kündigung automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Für die Kunden sei das eine problematische Kostenfalle, ist sich das Verbraucherschutzministerium einig. Gegenüber der Bild-Zeitung sagte Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht: “Lange Vertragslaufzeiten und in den AGB versteckte automatische Ein-Jahres-Verlängerungen sind ärgerlich und teuer. Mit solchen Klauseln binden Unternehmen ihre Kunden oft unbemerkt und hindern sie an einem Wechsel zu günstigeren und attraktiveren Angeboten.”

Aus diesem Grund sollen diese Verträge nun auf eine Laufzeit von einem Jahr beschränkt werden. Zusätzlich wird auch die Kündigungsfrist angepasst (1 statt 3 Monate) und die automatische Verlängerung von zwölf auf drei Monate reduziert werden. Davon betroffen sind Verträge, welche “die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen” beinhalten. Darunter fallen beispielsweise Mobilfunk-, Gas- und Stromverträge.

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