Das Oberlandesgericht Hamm hat im Streit um die Paketabgabe bei Nachbarn zugunsten von DHL entschieden und damit eine Klage der Verbraucherschützer abgewiesen.


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Der Bonner Logistikkonzern darf Pakete auch in Zukunft bei Nachbarn deponieren, wenn der eigentliche Empfänger nicht zu Hause ist – und zwar ohne dessen ausdrückliche Zustimmung. Genau diese Praxis hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) kritisiert und rechtlich angegriffen.

Nach Auffassung der Verbraucherschützer seien die entsprechenden Regelungen in den DHL-Geschäftsbedingungen zu unklar formuliert. Verbraucher könnten nicht eindeutig erkennen, unter welchen Voraussetzungen eine sogenannte Ersatzzustellung erfolgen darf und wer dabei überhaupt als “Nachbar” gilt.

Gericht sieht keine Benachteiligung

Das Oberlandesgericht Hamm sah in der beanstandeten Klausel jedoch keinen Rechtsverstoß. Die Richter kamen zu dem Entschluss, dass die DHL-Klausel zur Ersatzzustellung rechtlich zulässig ist und keine Benachteiligung von Verbrauchern darstellt.

Konkret erlaubt die Regelung dem DHL-Paketboten, Pakete an Nachbarn oder andere Hausbewohner zu übergeben, sofern nach den Umständen davon ausgegangen werden kann, dass diese zur Annahme berechtigt sind. Eine präzisere Definition, wer im Einzelfall als Nachbar gilt, sei aus Sicht des Gerichts nicht zwingend erforderlich.

Kritik an unklarer Nachbarschaftsregelung

Genau hier liegt jedoch der Knackpunkt für den VZBZ. Verbraucherschützer monieren, dass offenbleibt, wie weit der Begriff “Nachbar” ausgelegt werden darf. Könnten damit auch Personen gemeint sein, die mehrere Häuser oder sogar Straßen entfernt wohnen? Diese fehlende Abgrenzung war ein zentraler Grund für die Klage.

Zwar betont der VZBV, dass eine Zustellung bei Nachbarn grundsätzlich sinnvoll sein kann. Gleichzeitig fordern die Verbraucherschützer jedoch klarere und transparenter formulierte Voraussetzungen, damit Kunden besser nachvollziehen können, was mit ihren Sendungen passiert.

Entscheidung mit Signalwirkung

In der Praxis informiert DHL Empfänger nach einer Ersatzzustellung entweder per Benachrichtigungskarte oder über das Online-Kundenkonto. Wer keine Paketabgabe an Nachbarn wünscht, kann dies dort deaktivieren.

Die schriftliche Begründung des Urteils steht derzeit noch aus. Zudem ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig: Denn das Oberlandesgericht Hamm hat eine Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Damit bleibt offen, ob sich der Streit um die Paketabgabe bei Nachbarn noch eine weitere Runde drehen wird.

Quelle: Golem

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