Elektronische Assistenzsysteme sollen für eine höhere Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. Aus diesem Grund könnten sie bald gesetzlich vorgeschrieben werden – ab 2022 soll jeder zugelassene Neuwagen in der EU über ein festgeschriebenes Paket an Assistenzsystemen verfügen.


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Wie Golem berichtet, haben sich die Unterhändler des EU-Parlaments auf eine neue Richtlinie geeinigt. Diese besagt, dass Neuwagen ab dem Jahr 2022 über diverse Zusatzfunktionen verfügen müssen, wenn sie in der EU zugelassen werden sollen.

Technik kostet…

Insgesamt sind 30 verpflichtende Assistenzsysteme geplant. Zu diesen zählen unter anderem Spurhalteassistenten, Rückfahrwarnsysteme und ein elektronischer Ereignisfahrtenschreiber. Komplett neue Modelle sollen diese Systeme ab 2022 beinhalten. Bereits existierende Modelle bekommen Zeit bis 2024 für ein entsprechendes Neuwagen-Upgrade. Außerdem sollen die Hersteller Möglichkeiten bereitstellen, Alkoholkontrollen (inklusive Wegfahrsperre) einbauen zu können.

Der Grund klingt zunächst plausibel: Man möchte die Zahl an Unfalltoten um bis zu 20 Prozent reduzieren können. Besonders Fahrradfahrer und Fußgänger sollen dadurch besser geschützt werden. Denn ergänzend dazu müssen Busse und LKWs ein Kollisionswarnsystem installieren und durch ein zusätzliches Informationssystem den “toten Winkel” darstellen können.

Die zusätzliche Technik hat aber auch seinen Preis und zwar nicht nur bei der Anschaffung, sondern auch in Sachen Reparatur. Aufgrund der diversen Sensoren können sich die Reparaturausgaben schnell verdoppeln.

Noch nicht final

Bevor die Richtlinie in Kraft tritt, muss sie noch von den Mitgliedsstaaten und dem EU-Ausschuss abgesegnet werden. Dann stimmt das EU-Parlament im September 2019 darüber ab, bevor der Ministerrat die endgültige Genehmigung erteilt. Es ist also noch ein langer Weg…

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