Wer betrunken auf einen E-Scooter steigt und damit durch die Gegend fährt, bringt nicht nur sich selbst, sondern auch seine Mitmenschen in Gefahr. In Zukunft könnte das ernste Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundsätzlich seien betrunkene E-Scooter-Fahrer nicht dazu geeignet, ein Auto zu führen. Zu diesem Entschluss kam nun das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Künftig könne ein solch fahrlässiges Handeln den Entzug des Führerscheins zur Folge haben.
Auslöser war ein Zwischenfall im Frühjahr 2022. Die Polizei stoppte einen Mann, der auf einem E-Scooter und mit 1,64 Promille Alkohol im Blut in Frankfurt unterwegs war. Das Frankfurter Amtsgericht verurteilte ihn daraufhin zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro sowie einem sechsmonatigen Fahrverbot. Der Führerschein wurde ihm allerdings nicht entzogen.
Das OLG hat das amtsgerichtliche Urteil daraufhin aufgehoben. Die Fahrerlaubnis sei zwingend zu entziehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür gegeben seien (§ 69 Abs. 1 S. 1 StGB), begründete das OLG die Entscheidung. Dies sei der Fall, „wenn sich aus der Tat ergibt, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist“. Es bestehe weder Raum für ein Ermessen des Tatrichters noch finde eine Verhältnismäßigkeitsprüfung statt. Die Begehung einer Trunkenheitsfahrt – wie hier – begründe eine Regelvermutung für die Ungeeignetheit des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Nur wenn sich die Tatumstände von denen eines Durchschnittsfalls deutlich abheben würden, könne in seltenen Ausnahmen von der Entziehung der Fahrerlaubnis abgewichen werden. Derartige Gründe habe das Amtsgericht hier zu Unrecht angenommen. Der Umstand, dass der Angeklagte nicht Auto, sondern E-Scooter gefahren ist, sei unerheblich. Nach der Wertung des Verordnungsgebers seien auch Elektrokleinstfahrzeuge – wie E-Scooter – Fahrzeuge (§ 1 eKFV) und unterlägen damit den für sie geltenden allgemeinen Vorschriften.
Das ist sicher die Mobilitätswende von der alle sprechen, dafür kann man aber mit dem E-Bike leicht auf fast 50kmh beschleunigen (bis 25kmh mit Unterstützung und dann treten) und das darf man dann auch betrunken…. Willkommen in Deutschland, dem Land in dem ein Tretroller als Auto zählt und alles andere mit Motor verboten ist außer man hat Geld das man an Parteien spendet
Wenn du mit 1,6 Promille Fahrrad fährst, ob elektrisch oder nicht, ist der Lappen auch weg. In welchem Deutschland lebst du?
Außerdem schon sportlich, betrunken nach der unterstützung bis 25 km/h nochmal 25 draufzulegen…
Geb dir aber Recht, dass diverse motorisierte Fortbewegungsmittel viel zu langsam zugelassen werden.