Bei Steam gibt es seit Neustem nun einen Hinweis im Warenkorb, der Käufer von digitalen Produkten auf eine wichtige Veränderung aufmerksam macht.



Ab sofort wird beim Kauf eines digitalen Spiels oder einer Software ganz klar gesagt, dass man hier nicht das Eigentum an dem Produkt erwirbt, sondern lediglich eine Lizenz. Diese Änderung ist eine direkte Reaktion auf das neue Verbraucherschutzgesetz in Kalifornien. Dieses verlangt nämlich von Anbietern digitaler Waren, deutlich zu machen, welche Rechte und Einschränkungen mit dem Kauf verbunden sind. So sollen die Verbraucher besser informiert werden und genau wissen, was sie tatsächlich bekommen, wenn sie digitale Inhalte erwerben.

Dieses Gesetz (AB 2426) soll Verbraucher besser schützen. Und zwar indem es von Anbietern digitaler Waren wie Software, Musik und eBooks verlangt, klarzustellen, ob sie Eigentum oder lediglich ein Nutzungsrecht verkaufen. Zudem verbietet es die Verwendung von Begriffen wie „kaufen“ oder „erwerben“, wenn die damit verbundenen Bedingungen und Nutzungseinschränkungen nicht klar kommuniziert werden. Diese Maßnahmen sollen den Käufern dabei helfen, informierte Entscheidungen zu treffen. So sind sie sich bewusst, welche tatsächlichen Rechte sie beim Erwerb digitaler Inhalte erhalten.

Änderungen auch in Deutschland

Die Auswirkungen des neuen Gesetzes erstrecken sich auch auf die deutsche Version des Steam-Clients. Dort wird nun ebenfalls der Hinweis angezeigt, dass Käufer lediglich eine Nutzungslizenz und keine Eigentumsrechte erwerben. Steam hat bereits im Kleingedruckten darauf hingewiesen, dass Verkäufer den Zugang zu erworbenen Waren einseitig widerrufen können, wenn sie nicht mehr die Rechte daran besitzen. Dies unterstreicht die Bedeutung, die Bedingungen beim Kauf digitaler Produkte genau zu beachten.

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