Netflix muss eine Strafe in Höhe von 4,75 Millionen Euro zahlen. Das hat nun die niederländische Datenschutzbehörde beschlossen.


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Die niederländische Datenschutzbehörde hat nun entschieden, dass der Streaminggigant Netflix seine Kundinnen und Kunden nicht ausreichend über die Verwendung ihrer Daten informiert hat. Ein klarer Verstoß gegen die Anforderungen der DSGVO, der nun mit einer saftigen Geldstrafe geahndet wird.

Bereits 2019 hatte der Datenschutzverein Noyb Beschwerden gegen mehrere Streamingdienste eingereicht, darunter auch Netflix. Während Netflix gegen die verhängte Strafzahlung Einspruch eingelegt hat, stellt das Unternehmen die grundsätzliche Entscheidung der niederländischen Datenschutzbehörde nicht infrage. Neben Netflix geraten auch andere Plattformen darunter Apple Music, SoundCloud, Spotify und YouTube ins Visier – die Verfahren sind jedoch noch nicht abgeschlossen.



Artikel 15 der DSGVO garantiert Nutzerinnen und Nutzern das Recht auf eine Kopie ihrer gespeicherten Rohdaten sowie detaillierte Infos zur Datenverarbeitung. Laut Noyb-Gründer Max Schrems hapert es hier jedoch gewaltig – er spricht von „strukturellen“ Verstößen. Noyb prüft aktuell, ob die Datenschutzbehörde alle Kritikpunkte ausreichend berücksichtigt hat. Besonders brisant: Nutzerinnen und Nutzer können offenbar keine vollständige Kopie ihrer Daten anfordern – ein klarer Verstoß gegen die DSGVO.

Auch in Österreich wurden Beschwerden gegen mehrere Streamingdienste eingereicht, doch hier steht eine Entscheidung noch aus. Stefan Rossetti, Datenschutzjurist bei Noyb, zeigt sich zufrieden mit dem Urteil aus den Niederlanden, kritisiert jedoch die lange Dauer des Verfahrens. Seiner Meinung nach hätte ein solch einfacher Fall deutlich schneller abgeschlossen werden können. Ob und wie Netflix nun reagiert, bleibt abzuwarten.

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