Ein geplanter Gesetzentwurf sieht vor, dass auch Betriebsärzte künftig Einblick in die elektronische Patientenakte (ePA) erhalten sollen. Wie du den Zugriff einschränken kannst und was genau geplant ist, erfährst du hier.

Die ePA wurde im Januar 2025 eingeführt. Darin werden die Gesundheitsdaten gesetzlich Versicherter gespeichert, sofern sie der Nutzung nicht widersprochen haben. Schon damals gab es Bedenken hinsichtlich Datenschutz und möglicher Sicherheitsrisiken. Jetzt plant das Bundesgesundheitsministerium im Rahmen des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), dass künftig auch Betriebsärzte auf die ePA zugreifen können, ohne dass vorher eine Einwilligung nötig ist. Wer das nicht möchte, muss dem Zugriff widersprechen.
Diese Daten sind in der ePA gespeichert
Mit der ePA sollen Ärzte einen besseren Überblick über den Gesundheitszustand ihrer Patienten erhalten. So können sie beispielsweise Vorerkrankungen, Medikamente oder frühere Behandlungen schneller einsehen. Das kann insbesondere im Notfall hilfreich sein. In der ePA werden unter anderem Arztbriefe, Laborwerte, Operationsberichte und weitere medizinische Unterlagen gespeichert.
Da die ePA auch besonders sensible Gesundheitsdaten enthält, könnten Betriebsärzte künftig unter anderem psychische Diagnosen und psychotherapeutische Befunde einsehen.
Datenschutz oder bessere Versorgung?
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht die geplante Gesetzesänderung aus Datenschutzsicht kritisch. Nach Ansicht des Verbands könnte das Vertrauen in die ePA darunter leiden. Besonders problematisch sei ein möglicher Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten im Zusammenhang mit einer betrieblichen Wiedereingliederung oder einem geplanten Arbeitsplatzwechsel.
Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) sieht das anders. Sie weist die Kritik des BDP zurück und betont, dass auch Betriebsärzte der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. Durch den Zugriff auf die ePA könnten sie sich zudem ein besseres Bild vom Gesundheitszustand machen, Doppeluntersuchungen vermeiden und Patienten besser behandeln.
So kannst du dem Zugriff widersprechen
Möchtest du nicht, dass dein Betriebsarzt künftig auf deine elektronische Patientenakte zugreifen kann, hast du verschiedene Möglichkeiten, den Zugriff einzuschränken. Am einfachsten funktioniert das über die ePA-App deiner Krankenkasse. Dort kannst du einzelnen Arztpraxen, Kliniken, Apotheken und künftig auch Betriebsärzten den Zugriff entziehen, sofern die geplante Regelung in Kraft tritt. Außerdem lassen sich einzelne Dokumente ausblenden, sodass sie nur für dich sichtbar bleiben.
Alternativ kannst du deine Einstellungen auch über den ePA-Client am PC oder mit Unterstützung der Ombudsstelle deiner Krankenkasse verwalten. Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist grundsätzlich freiwillig. Wer die ePA gar nicht nutzen möchte, kann ihr jederzeit vollständig widersprechen. In diesem Fall wird die Akte gelöscht und es werden keine Gesundheitsdaten mehr darin gespeichert.
Fazit
Noch handelt es sich lediglich um einen Gesetzentwurf. Ob und in welcher Form die neuen Zugriffsrechte für Betriebsärzte tatsächlich kommen, ist derzeit noch offen. Wer selbst entscheiden möchte, wer Einblick in die eigenen medizinischen Daten erhält, kann den Zugriff bereits heute über die ePA individuell verwalten oder der elektronischen Patientenakte vollständig widersprechen.
Findest du den geplanten ePA-Zugriff für Betriebsärzte sinnvoll oder überwiegen für dich die Datenschutzbedenken? Schreib uns deine Meinung gerne in die Kommentare.
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Quelle: Golem/Wirtschaftswoche

