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Google Maps und Google Earth werden von vielen genutzt, um die Umgebung zu erkunden. Doch nicht jeder will, dass das eigene Haus dort für jeden sichtbar ist. Deshalb ist ein Mann aus Frankfurt vor Gericht gezogen.

Luftaufnahme eines Wohngebiets mit mehreren Häusern, Gärten, parkenden Autos und Straßen aus der Vogelperspektive.
Bild: Manousos Kampanellis auf Pexels

Erneute Klage gegen Google

Bereits in der Vergangenheit hatte der Mann erfolgreich dafür gesorgt, dass die Aufnahmen seines Hauses bei Google Street View und Apple Look Around zensiert wurden. Das Problem dabei war, dass sein Haus samt Grundstück weiterhin über Google Maps und Google Earth aus der Luft betrachtet werden konnte. Deshalb zog er erneut vor Gericht und ging gegen die Veröffentlichung der Bilder vor. Das Landgericht Frankfurt am Main gab ihm recht (Aktenzeichen: 2-03 O 388/25). Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, denn Google kann die Entscheidung noch anfechten.

Google blickt auch hinter die Häuser

Anders als bei Straßenaufnahmen sind Bilder aus der Vogelperspektive besonders kritisch. Diese werden häufig mit Flugzeugen aufgenommen, ohne dass die Betroffenen davon etwas mitbekommen. Das Gericht sprach in diesem Zusammenhang sogar von „Ausspähung“. So werden auch Bereiche des Grundstücks sichtbar, die eigentlich vor fremden Blicken geschützt sind und nicht für jeden mit nur einem Klick einsehbar sein sollten.

Google kann sich zwar auf die Informationsfreiheit berufen, allerdings hat der Schutz der Privatsphäre in diesem Fall Vorrang. Das Gericht versteht durchaus, dass Google mit seinen Diensten den „Abenteuergeist“ der Menschen weckt und ihnen die Möglichkeit gibt, die Welt digital zu erkunden. Trotzdem geht das nach Ansicht des Gerichts zu weit, wenn dadurch private Bereiche eines Grundstücks für jeden sichtbar werden.

Wie kann man das Haus bei Google Maps verpixeln lassen?

Bei Google Street View gibt es bereits die Möglichkeit, das eigene Haus unkenntlich machen zu lassen. Dafür muss zunächst die entsprechende Adresse in Google Maps aufgerufen und anschließend in die Street-View-Ansicht gewechselt werden. Über die Funktion „Problem melden“ lässt sich dann ein Beschwerdeformular ausfüllen und absenden.

Luftaufnahmen und Satellitenbilder können allerdings nicht so einfach per Knopfdruck gelöscht werden. Hier können sich Betroffene zunächst direkt an Google wenden. Sollte das nicht zum Erfolg führen, bleibt möglicherweise noch der Weg vor Gericht.


Ob das aktuelle Urteil künftig wirklich etwas am Schutz der Privatsphäre ändern wird, bleibt abzuwarten. Immerhin könnte die Entscheidung aus Frankfurt aber ein erster Schritt in die richtige Richtung sein.


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Quelle: Der Spiegel/Ordentliche Gerichtsbarkeit Hessen

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