In den vergangen Jahren zog Netflix weltweit kräftig die Preise an. Bereits in 2019 und in 2020 gab es immer wieder Preiserhöhungen. Verbraucherschützer in Österreich halten das scheinbar für illegal, nun muss Netflix zahlen.



Aufgrund einer Klage österreichischer Verbraucherschützer können Netflix-Abonnenten nun bis zu 30 Euro zurückerhalten. Der Hintergrund sind Preiserhöhungen, die Netflix in den Jahren 2019 und 2020 vorgenommen hat. Diese Preiserhöhungen waren anscheinend nicht rechtskonform, sodass die Bundesarbeiterkammer (AK) Klage gegen den Streaming-Riesen erhoben hat. Nun gibt es einen Vergleich: Nutzerinnen und Nutzer, die von mindestens einer der beiden Preiserhöhungen betroffen sind, können sich 20 Euro zurückholen. Wer von beiden Preiserhöhungen betroffen ist, bekommt 30 Euro zurück. Derzeit verschickt Netflix E-Mails, in denen sie österreichischen Kundinnen und Kunden dieses Angebot unterbreiten. In der E-Mail ist ein Code enthalten. Wer das Angebot annehmen möchte, muss diesen Code in ein Netflix-Formular eintragen.

Scheinbar möchte Netflix mit diesem Angebot verhindern, dass Kundinnen und Kunden ihren Anspruch gerichtlich geltend machen und damit möglicherweise eine höhere Rückerstattung erlangen. Da die Frage, ob die Preiserhöhung rechtskonform war, aber nicht abschließend geklärt ist, wäre eine solche Klage mit dem Risiko hoher Prozesskosten verbunden. Die österreichische Bundesarbeiterkammer, die Netflix im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich verklagt hat, zieht ihre Klage zurück, “um weitere langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden.”



Rechtslage in Deutschland

Auch in Deutschland stellte ein Gericht in Berlin fest, dass die Preisanpassungsklauseln in den deutschen Netflix-Verträgen rechtlich unwirksam sind. Netflix vertritt jedoch den Standpunkt, diese Klauseln nie angewandt zu haben. Stattdessen habe Netflix die Zustimmung der deutschen Kundinnen und Kunden zu den Preiserhöhungen eingeholt. Laut Netflix hätten die Abonnenten auch die Möglichkeit gehabt, ihren günstigeren Vertrag auslaufen zu lassen. Daher gibt es in Deutschland offenbar keine Rückerstattungen.

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