DAZN und Vodafone haben in den vergangenen Jahren mit ihren Preiserhöhungen für Aufsehen gesorgt. Doch ging dabei alles mit rechten Dingen zu? Verbraucherschützer bezweifeln das und haben nun rechtliche Schritte eingeleitet. Betroffene können auf Rückzahlungen hoffen.



Die Verbraucherzentrale ist der Ansicht, dass die Preiserhöhungen von DAZN im Jahr 2021 und 2022 unangemessen waren und nicht durch die entsprechenden AGB-Klauseln des Streaming-Anbieters gedeckt wurden. Deshalb wurde nun eine Sammelklage eingereicht, der sich betroffene Bestandskunden anschließen können.

Dafür muss man sich lediglich beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eintragen. Bis zur Eröffnung des Registers kann es noch einige Wochen oder Monate dauern. Wer die Gelegenheit nicht verpassen möchte, kann sich hier für einen News Alert anmelden. Sofern die Klage Erfolg hat, können sich eingetragene Kläger über einen Schadensersatz freuen.



Vodafone-Kunden haben ebenfalls die Chance auf eine Rückzahlung. Eine entsprechende Sammelklage wurde von dem Verbraucherzentrale Bundesverband ins Leben gerufen. In diesem Fall geht es um die Preiserhöhung aus dem Jahr 2023. Internet- und Telefonanschlüsse wurden im Zuge dessen fünf Euro teurer. Auch hier wird an einer rechtlichen Grundlage gezweifelt.

Betroffene können sich in diesem Fall bereits ins Klageregister eintragen. Ob man sich der Klage anschließen kann, lässt sich ganz einfach mithilfe eines dafür eingerichteten Klage-Checks herausfinden. Wichtig zu wissen: Mobilfunk-Verträge mit Vodafone sind nicht Teil der Klage. Es geht ausschließlich um Internet- und Telefonanschlüsse.

„Wegen fünf Euro Mehrkosten im Monat scheuen vielen Menschen wohl den Gang vor Gericht. Mit der vom Verbraucherzentrale Bundesverband eingereichten Sammelklage können Verbraucher:innen unkompliziert und kostenlos zu ihrem Recht kommen. Wer von den Preiserhöhungen betroffen ist, sollte sich jetzt ins Klageregister eintragen. Wenn das Verfahren erfolgreich ist, können Verbraucher:innen direkt Geld zurückbekommen“, sagt Ramona Pop, Vorständin beim vzbv.

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