Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) konnte sich vor Gericht gegen Netflix und Spotify durchsetzen. Dabei ging es um die Preiserhöhungsklauseln der beiden Streaming-Anbieter.


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Sowohl Netflix als auch Spotify hatten sich in der Vergangenheit das Recht eingeräumt, ihre Preise anzuheben, um die gestiegenen Gesamtkosten auszugleichen. Dazu zählen unter anderem Produktions-, Personal und Lizenzkosten. Eine Preissenkung durch gesunkene Gesamtausgaben sahen die Klauseln hingegen nicht vor.

Wie nun das Kammergericht Berlin entschieden hat, sind solche Klauseln jedoch unzulässig. Nach Einschätzung des Gerichts dürfen die beiden verklagten Anbieter ihre Preise nicht einseitig anpassen, ohne zuvor die Einwilligung der Kunden einzuholen. Das sei ohne großen Aufwand möglich.



Der Verbraucherzentrale Bundesverband zeigt sich froh über die Entscheidung. “Das Urteil könnte grundsätzlich das Aus für künftige einseitige Preiserhöhungen durch Streamingdienste in Deutschland bedeuten”, heißt es in einer Pressemitteilung.

Wenig überraschend sind die Streaming-Anbieter anderer Meinung. Beide behaupten, dass die vorangegangenen Preiserhöhungen in Deutschland nicht auf besagten Klauseln basierten. Zudem seien die Kunden in einer Mail über ein Frist von drei Monaten informiert worden, um sich “für die neuen Preise zu entscheiden”, so Spotify. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Theoretisch ist noch eine Revision vor dem Bundes­gerichts­hof möglich.

Quelle: VZBV

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