Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) modernisiert ihre Kriterien zur Bewertung von Videospielen und passt sie an die heutige Zeit an. Darüber hinaus wird es ab 2023 neue Logos geben.


Bild: Canva

Die Welt der Videospiele entwickelt sich fortlaufend weiter. Vollpreistitel werden immer seltener und Free-2-Play-Spiele hingegen immer beliebter. Damit die Entwickler mit ihren kostenlosen Spielen trotzdem noch Geld verdienen, kommen sie meist mit zusätzlichen Ingame-Käufen daher. Das ist problematisch – besonders für junge Spieler.

Bisher spielte die Möglichkeit solcher Ingame-Käufe keine Rolle bei Bewertung durch die USK. Mit der Einführung neuer Regeln ändert sich das allerdings ab 2023. Dann wird beispielsweise auch darauf geschaut, ob es in den Spielen einen Chat gibt, mit dem die Spieler untereinander kommunizieren können und unter Umständen Beleidigungen oder anderen Hassnachrichten ausgesetzt sind. Wer einmal League of Legends gespielt hat, der dürfte wissen, was damit gemeint ist.

“Künftig können neben jugendschutzrelevanten Inhalten auch mögliche Online-Risiken  – wie zum Beispiel Kauf- oder Kommunikationsmöglichkeiten  – im Verfahren der gesetzlichen Alterskennzeichnung berücksichtigt werden”, heißt es dazu in der Ankündigung. “Damit wird das novellierte Jugendschutzgesetz gemeinsam mit den Behörden erfolgreich in die Praxis überführt.”

Neue Logos

Damit man künftig noch schneller erkennt, welche Alterseinstufung ein Spiel bekommen hat und warum, sollen zudem neue Logos eingeführt werden. Die Hinweise werden auf der Rückseite der Spieleverpackung, auf den entsprechenden Online-Plattformen sowie in der USK-Titeldatenbank zu finden sein.



Auf den Logos gibt es nicht nur die entsprechende Altersgruppe (6, 12, 16 oder 18) mit farblich passender Untermalung, sondern auch Hinweise zu möglicherweise problematischen Inhalten zu sehen. Beispielsweise, dass das Spiel Fantasy-Gewalt, Horror-Elemente, In-Game-Käufe oder Chats beinhaltet. “Somit erkennen Eltern künftig auf einen Blick, welche Gründe zur Altersfreigabe geführt haben und welche Risiken bei der Mediennutzung im Auge behalten werden sollten.”

Quelle: USK

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