Vor vier Jahren bekam Google von der EU-Kommission eine satte Strafe von rund 4,3 Milliarden Euro auferlegt. Wenig verwunderlich, dass der Suchmaschinenriese erst einmal Einspruch einlegte. Mit begrenztem Erfolg, wie sich nun herausstellte. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte die Strafe – wenngleich die Höhe ein klein wenig nach unten korrigiert wurde.
Die EU-Kommission wirft Google vor, die eigene Markposition gegenüber der Konkurrenz missbraucht zu haben. Konkret geht es dabei um bestimmte Vorgaben, an denen sich Smartphone-Hersteller halten mussten, um Android als Betriebssystem verwenden zu dürfen. Android ist das meistgenutzte Betriebssystem für Smartphones und kommt in Europa in etwa 80 Prozent aller Handys zum Einsatz.
Zwar ließ sich Android auch damals schon grundsätzlich kostenlos nutzen. Doch es gab einige Einschränkungen für die Hersteller. Alle Smartphone-Hersteller, die eine Lizenz für den Google Play Store erhalten wollten, mussten unter anderem auch die Google-Suche sowie Googles hauseigenen Chrome-Browser auf ihren Modellen vorinstallieren.
Zudem wurden Werbeerlöse, die durch die Nutzung der Google-Suche zustande kamen, nur weitergeleitet, wenn auf den Geräten kein alternativer Suchdienst installiert wurde. So versuchte Google, die eigenen Anwendungen zu stärken, indem man mögliche Konkurrenz bereits im Keim erstickte. Eine Wettbewerbsverzerrung, die von der EU-Kommission mit einer Rekordstrafe von 4,34 Milliarden Euro belegt wurde.
Der Europäische Gerichtshof hat die damalige Entscheidung der EU-Kommission nun grundsätzlich bestätigt, die Höhe der Strafe jedoch leicht abgeschwächt. Anstelle der 4,34 Milliarden Euro muss Google nur noch rund 4,12 Milliarden Euro zahlen, teilte das Gericht mit. Google kann allerdings noch Einspruch einlegen, das letzte Wort ist also vermutlich noch immer nicht gesprochen.
Quelle: EuGH
*Keim nicht Kein
Kontext: Konkurrenz bereits im Kein erstickte.