Zero-Rating-Produkte wie Telekom StreamOn oder der Vodafone Pass wird es künftig nicht mehr geben. Das hat die Bundesnetzagentur nun entschieden. Die Vermarktung solcher Angebote soll in den kommenden Monaten eingestellt werden. Grund dafür ist ein Verstoß gegen die Netzneutralität.


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Der Europäische Gerichtshof hatte bereits im September 2021 entschieden, dass Zero-Rating-Angebote gegen geltendes Recht verstoßen. Solche Tarife, bei denen sich bestimmte Dienste wie YouTube, Spotify & Co. nicht auf das übliche Datenvolumen auswirken, würden die Gleichbehandlung des Datenverkehrs missachten, hieß es in der damaligen Begründung. Der Gerichtshof versteht den Grundsatz der Gleichbehandlung als allgemeines Gleichbehandlungsgebot. Das bedeutet, er untersagt sowohl technische als auch tarifliche Ungleichbehandlungen zwischen verschiedenen Verkehrsarten innerhalb eines Tarifs.

Übergangsfrist bis 2023

Das sieht auch die Bundesnetzagentur so. Bis zum 01. Juli sind die Deutsche Telekom und Vodafone dazu angehalten, die Vermarktung ihrer Angebote für Neukunden einzustellen. Bei Bestandskunden gibt es eine längere Frist. Da fällt der Schlussstrich erst Ende März 2023. So soll ein “verbraucherfreundlicher Übergang” auf andere Tarife garantiert werden.


Wird es in Zukunft nicht mehr geben: das StreamOn-Angebot der Deutschen Telekom.

Grundsätzlich sollen Verbraucher von dieser Entscheidung profitieren. „Wir beenden die Ungleichbehandlung von Datenverkehren, die mit den Zero Rating-Optionen verbunden sind,“ sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir erwarten, dass die Anbieter nun Tarife mit höheren Datenvolumina oder günstigere Mobilfunk-Flatratetarife anbieten“.

Quelle: Bundesnetzagentur

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