Seit 2016 dürfen die Kunden selbst entscheiden, welchen Router sie zu Hause benutzen möchten. Die damals eingeführte Regelung verstoße allerdings gegen geltendes Europarecht, behaupten nun die Providerverbände. Kommt der Routerzwang zurück?


Foto: AVM

Stand Jetzt müssen Provider die Zugangsdaten für ihren Netzanschluss herausgeben, damit die Kunden auf Wunsch einen Router ihrer Wahl nutzen können. Vor nicht allzu langer Zeit war das noch anders. Denn bevor die Regelung im Jahr 2016 in Kraft getreten ist, konnten die Provider darauf beharren, dass die Kunden ein von ihnen bereitgestelltes Modell verwenden – der sogenannte Routerzwang.

Und genau diesen Zustand sehnen sich die Provider wieder herbei. Für sie hätte es nämlich einige Vorteile: Zum einen könnte man den Support vereinfachen, da alle Kunden die gleichen Geräte verwenden. Zum anderen würden sie aber auch finanziell davon profitieren. Die Provider könnten an der Preisschraube drehen und Gebühren für ihre Router verlangen, die heutzutage wohl kein Kunde zu bezahlen bereit wäre.

Providerverbände fordern Routerzwang

Die Deutsche Telekom hat sich nun, gemeinsam mit einigen Providerverbänden, in einem Positionspapier für eine Rückkehr des Routerzwangs ausgesprochen, wie heise online berichtet. Besonders für die Nutzung der neuen Glasfaser-Technologie benötige man die Kontrolle über den Router, heißt es darin. Die neue Technologie könne nicht ohne einen “aktiven Netzanschluss” betrieben werden. Das Telekommunikationsgesetz aus dem Jahr 2016 bezieht sich jedoch nur auf “passive Netzanschlüsse” und sei in diesem Fall also nicht anwendbar.

Die Experten der c’t können die Argumentation nicht nachvollziehen. Immerhin funktionieren auch herkömmliche Internetanschlüsse bereits mit “aktiver Signalumsetzung”, und das ohne, dass es dabei zu Problemen gekommen sei. Es bleibt also fraglich, ob die Provider mit ihrem Vorstoß Erfolg haben werden.

Via: heise

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