Steam ist Fluch und Segen zugleich für Spieler. Auf der einen Seite bietet die Plattform unzählige Games an, die alle nur einen Klick entfernt sind. Auf der anderen Seite sind die Games dann aber an das jeweilige Konto gebunden. Ein Verleihen oder Weiterverkaufen ist nicht möglich. Zumindest letzteres ist rechtswidrig, entschied nun ein Gericht in Frankreich.


Foto: Steam

Bereits im Jahr 2015 brachten französische Verbraucherschützer den Fall vors Gericht. In dieser Woche, also knapp vier Jahre später, kam es zu schließlich zu einer Entscheidung. Demnach muss Steam den Kunden zukünftig die Möglichkeit einräumen, gebrauchte Spiele wieder weiterzuverkaufen. Ansonsten drohen saftige Strafzahlungen.

Valve hatte vor Gericht das Argument angeführt, dass Steam ein Abo-Angebot und demnach nicht zu einem Weiterverkauf verpflichtet sei. Das Pariser Gericht lies sich davon jedoch nicht überzeugen, da für die Nutzung der Plattform zwar ein Account nötig ist, aber keine Gebühren fällig werden.

Gegenüber US-Medien haben die Plattform-Betreiber bereits angekündigt, das Urteil anfechten zu wollen. Sollte diese Berufung allerdings scheitern, so könnte das rechtskräftige Urteil Auswirkungen auf die gesamte EU haben.

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