Sonys darf die Preise von PlayStation Plus nicht ohne Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer erhöhen. Dies entschied nun ein Berliner Gericht.
Sony darf die Preise für PlayStation Plus nicht länger ohne die ausdrückliche Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer anheben – das entschied nun das Berliner Kammergericht in einem Urteil, das auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zurückgeht. In den AGB von Sony fanden sich Preisanpassungsklauseln, die dem Unternehmen das Recht einräumten, die Abo-Preise einseitig zu erhöhen, ohne dass Nutzerinnen und Nutzer aktiv zustimmen mussten.
Diese Praxis wurde nun als rechtswidrig erklärt. Das Gericht stellte außerdem fest, dass Sony in den AGB zu viel „Spielraum für unkontrollierte Preiserhöhungen“ eingeräumt hatte, was gegen die Rechte der Verbraucher verstößt.
In einer früheren Version der AGB von Sony konnte das Unternehmen die Preise für PlayStation Plus ohne Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer anpassen. Diese Klausel gab Sony grünes Licht für einseitige Preiserhöhungen. In der aktuellen Fassung der AGB strich Sony nun diese Regelung. Das stärkt die Kontrolle der Nutzerinnen und Nutzer über Preisänderungen und sorgt außerdem für mehr Transparenz in den Abo-Bedingungen.
Recht auf Zustimmung
Sony ist nicht das einzige Unternehmen, das sich mit Klagen wegen einseitiger Preiserhöhungen auseinandersetzen musste. Auch Netflix, Spotify und DAZN standen bereits in der Kritik, weil sie Nutzerinnen und Nutzern das Recht auf Zustimmung zur Preisanpassung verweigerten. In Deutschland ist es jedoch gesetzlich vorgeschrieben, dass Anbieter die Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer einholen müssen, bevor sie Abo-Preise erhöhen.
Im Sommer 2023 informierte Sony die PlayStation Plus-Abonnenten per E-Mail über die Preiserhöhung und gab ihnen die Möglichkeit, das Abo zu kündigen. Wer nicht reagierte, fand sich jedoch mit den neuen Preisen konfrontiert – eine Vorgehensweise, die zwar im Einklang mit den AGB stand, jedoch nun durch das Urteil des Kammergerichts als rechtswidrig eingestuft wurde.
Weitere Klage gegen Sony
Darüber hinaus entschied das Berliner Kammergericht, dass es unzumutbar sei, wenn Sony sich das Recht herausnimmt, Inhalte und Funktionen von PlayStation Plus ohne Vorankündigung zu ändern. Nutzerinnen und Nutzer sollten in der Lage sein, abzuschätzen, welche Änderungen sie im Abo erwarten können. Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da Sony bereits eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt hat. Eine offizielle Stellungnahme von Sony zur Gerichtsentscheidung steht bislang aus.