Spotify geht juristisch gegen eine sogenannte Schattenbibliothek vor und fordert Schadenersatz in Millionenhöhe wegen vermuteter Urheberrechtsverletzungen. Im Fokus der Klage steht Anna’s Archive. Mehr dazu im Beitrag.


Symbolische Darstellung: Person sitzt vor einem Richterpult in einem Gerichtssaal, darüber das Spotify-Logo; im Vordergrund stapeln sich Geldscheine und Dokumente, daneben US-Flaggen im Hintergrund.
Bild: KI-generiert mit Canva-AI

Der Musikstreamingdienst Spotify sah sich mit einem massiven unerlaubten Datenabgriff konfrontiert und reagiert nun mit juristischen Schritten. Konkret geht es um rund 300 Terabyte an Musikdateien, die von der Plattform Anna’s Archive heruntergeladen worden sein sollen. Gemeinsam mit großen Musiklabels fordert Spotify nun Schadenersatz in Millionenhöhe und bringt den Fall vor ein US-Gericht.

Spotifys Klage: Forderung von 322 Millionen US-Dollar

Im Raum steht eine Forderung von über 300 Millionen US-Dollar, wobei ein Großteil direkt an Spotify gehen soll. Weitere Anteile sind für Branchenriesen wie Sony Music, Warner Music Group und die Universal Music Group vorgesehen. Da sich Anna’s Archive bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert und auch keine Stellung bezogen haben, streben die Kläger nun ein Versäumnisurteil an.

Anna’s Archive ist als Meta-Suchmaschine für Dokumente und Bücher bekannt. Anfang des Jahres geriet die Seite jedoch verstärkt in den Fokus, nachdem dort erste Musikdateien aus Spotify öffentlich kursierten. Später erklärten die Betreiber, es habe sich um einen unbeabsichtigten Vorgang gehandelt und stoppten die Verbreitung vorerst, um weitere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Verstoß gegen das Urheberrecht

Die Dimension des Vorfalls ist enorm. Insgesamt sollen rund 86 Millionen Songs aus Spotify extrahiert worden sein. Ein Teil dieser Inhalte soll öffentlich zugänglich gemacht worden sein – aus Sicht des Streaming-Dienstes ein klarer Verstoß gegen das Urheberrecht und ein Umgehen der bestehenden Schutzmaßnahmen.

Die aktuelle Schadensersatzforderung stützt sich tatsächlich nur auf eine kleine Auswahl von etwa 150 bereits identifizierten Songs. Für jedes einzelne Werk wird dabei der gesetzlich maximal mögliche Schadensersatz von 150.000 US-Dollar angesetzt, wodurch selbst diese begrenzte Auswahl bereits einen beträchtlichen Gesamtbetrag ergibt. Theoretisch könnten die Kläger noch Schadensersatz für weitere Titel geltend machen und so rein theoretisch eine Forderung in Billionenhöhe erzielen.

Gerichtliche Maßnahmen

Ob Anna’s Archive die geforderte Summe tatsächlich wird zahlen müssen, ist fraglich. Viel entscheidender dürften daher andere Maßnahmen sein, die im Zuge der Klage gefordert werden. Dazu zählen insbesondere die dauerhafte Sperrung von Domains und ein eingeschränkter Zugang zur Plattform. Ein erster Schritt wurde bereits umgesetzt: Einzelne Webadressen der Seite sind inzwischen nicht mehr erreichbar. Dennoch bleibt Anna’s Archive weiterhin über alternative Domains zugänglich.

Quelle: Heise

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