Die Bundesnetzagentur hat den Zugang zu schnellem Internet für alle deutlich vereinfacht. Mit einem neuen, überarbeiteten Kontaktformular soll der Antrag auf schnelles Internet jetzt so einfach wie nie sein.


Foto von Mika Baumeister auf Unsplash

Online stehen alle Infos zu Voraussetzungen und Verfahren bereit – und mit nur ein paar Klicks soll nun der Antrag eingereicht werden können. Der Digitalausschuss des Bundestags hatte zuvor kritisiert, dass die Ressourcen auf der Webseite der Regulierungsbehörde nicht nutzerfreundlich genug gestaltet seien, und eine stärkere Orientierung an den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer gefordert.

Das Ziel der neuen Regelung ist klar: Menschen mit fehlender oder unzureichender Internetversorgung besser zu unterstützen. Dabei gilt eine Mindestversorgung von 10 MBit/s im Download, 1,7 MBit/s im Upload und einer maximalen Latenz von 150 Millisekunden. Wichtig ist, dass diese Versorgung technologieunabhängig bereitgestellt werden kann – sei es über Mobilfunk oder Satellit. Einen direkten Anspruch auf einen Glasfaseranschluss gibt es dabei allerdings nicht.

Wer einen Antrag stellt, muss nachweisen, dass er keine Möglichkeit hat, einen Vertrag mit einem Telekommunikationsanbieter abzuschließen. Außerdem muss man damit einverstanden sein, dass der monatliche Preis für den Internetanschluss bei 30 € für Privatpersonen liegt. Für geschäftliche Nutzung gibt es keine Preisobergrenze. Sollte es notwendig sein, kann die Bundesnetzagentur Nachweise anfordern, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Höhere Bandbreiten ab 2025 geplant

Tabea Rößner, die Vorsitzende des Digitalausschusses und Mitglied der Grünen, begrüßte die Maßnahme und betonte, dass die Bandbreiten bald steigen werden. Ab Ende 2024 oder Anfang 2025 sollen die Mindestbandbreiten angehoben werden. Künftig seien 15 MBit/s im Download und 5 MBit/s im Upload vorgesehen. Zusätzlich fordert Rößner mehr Informationsmaterial für diejenigen, die keinen Zugang zum Internet haben – hier solle offline mehr Unterstützung geboten werden.

Der Anspruch auf schnelles Internet wurde bereits 2021 gesetzlich festgelegt. Erste Maßnahmen der Bundesnetzagentur folgten 2023, als sie einen Provider verpflichtete, einen Haushalt mit schnellem Internet zu versorgen. Anfangs waren rund 330.000 Haushalte von der Unterversorgung betroffen, doch diese Zahl sinkt mittlerweile dank kontinuierlicher Netzverbesserungen. Dennoch scheitern viele Anträge an den Prüfungen der Anspruchsgrundlagen, da nicht alle Voraussetzungen erfüllt werden.

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