Das Lastschriftverfahren des Deutschlandtickets steht unter Beschuss: In NRW wurden seit Einführung des Tickets bereits über 10.000 Betrugsfälle registriert.
Dabei nutzen Kriminelle gestohlene Bankdaten, um Tickets zu kaufen und diese anschließend über eigene Webseiten oder Telegram-Kanäle zu Spottpreisen weiterzuverkaufen. Ein lukratives Geschäft – auf Kosten der Opfer, wie ein Bericht des WDR-Magazin Westpol nun erklärt.
Die Betrugsmasche ist simpel und effektiv: Deutschlandtickets, die regulär 49 Euro kosten, werden oft für nur 30 Euro angeboten oder als Dreimonatspaket für 60 Euro verkauft. Die Käufer müssen lediglich ihre persönlichen Daten angeben und erhalten im Gegenzug personalisierte Tickets. Besonders betroffen sind Verkehrsbetriebe wie der Rhein-Main-Verkehrsverbund, die durch solche Machenschaften bereits Millionenschäden hinnehmen mussten.
Um den Betrügereien entgegenzuwirken, haben einige Verkehrsbetriebe das Lastschriftverfahren vollständig aus ihrem Angebot gestrichen. Andere setzen auf erhöhte Sicherheitsmaßnahmen, wie zusätzliche Prüfverfahren beim Ticketkauf, oder nehmen aufwendige manuelle Kontrollen vor. Diese Schritte sollen den Missbrauch von Bankdaten erschweren und die Zahl der Betrugsfälle reduzieren.
Lastschriftverfahren trotz Risiken
Doch trotz der bekannten Risiken bleibt das Lastschriftverfahren für viele Verkehrsbetriebe unverzichtbar. Stephan Boch von den Verkehrsbetrieben Westfalen Süd erklärte, dass wirtschaftliche Gründe eine große Rolle spielen: „Kostenseitig ist Sepa-Lastschrift tatsächlich das günstigste Bezahlverfahren im Vergleich zu Paypal, Kreditkarte oder Ähnlichem. Und es ist natürlich auch das Medium, was die höchste Akzeptanz auf Kundenseite hat.“ Insbesondere ältere Kundinnen und Kunden bevorzugen diese Zahlungsmethode, da Paypal und Kreditkarten in dieser Zielgruppe weniger verbreitet sind.
Laut des WDR-Berichts erfolgen die Ermittlungen gegen die Betrugsfälle bislang nur vereinzelt durch örtliche Polizeibehörden. Eine bundes- oder landesweite Bündelung dieser Fälle ist nicht vorgesehen, da das NRW-Innenministerium solche Maßnahmen als „nicht zielführend“ einstuft. Allerdings führen die Ermittlungen häufig ins Leere, da die Täter durch ihre Vorgehensweise nur schwer zurückverfolgt werden können.