Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied kürzlich zugunsten von Lidl und wies damit die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) ab.

Damit darf der Discount-Pionier mit dem blau-gelbem Logo sein Bonusprogramm Lidl Plus weiterhin als kostenlos bewerben, obwohl für die Nutzung persönliche Daten erfasst werden. Genau darin sah der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) das Problem und hatte geklagt.
Aus seiner Sicht vermittle die Bezeichnung „kostenlos“ einen falschen Eindruck, da Nutzer als Gegenleistung für Rabatte in der Lidl Plus App persönliche Daten preisgeben müssten.
Richter halten Bezeichnung für zulässig
Das Oberlandesgericht stellte fest, dass Lidl bei der Anmeldung für Lidl Plus keinen Gesamtpreis offenlegen muss. Nach Ansicht der Richter sei eine Preisangabe nur dann erforderlich, wenn eine direkte Geldzahlung fällig werde. Da für die Nutzung der App jedoch keine Zahlung anfällt, besteht auch keine Pflicht zur Preisangabe. Persönliche Daten gelten nicht als klassische Gegenleistung, daher darf Lidl die App weiterhin als „kostenlos“ bezeichnen.
Nach Auffassung des Gerichts kommuniziert Lidl in den Nutzungsbedingungen der App offen und eindeutig, dass persönliche Daten erfasst werden. Nur wer die Nutzungsbedingungen vollständig liest, erfährt auch, dass die App kostenlos ist und gleichzeitig, dass persönliche Daten erfasst werden.
Damit wird deutlich: „kostenlos“ bedeutet offenbar nicht zwangsläufig, dass keine Gegenleistung erbracht werden muss. Der Fall könnte daher nicht nur Signalwirkung für die gesamte Branche haben sondern auch für Verbraucher, die bei ähnlichen Angeboten künftig genauer hinschauen dürften. Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung, ließ das Oberlandesgericht Stuttgart eine mögliche Revision zum Bundesgerichtshof zu. In einer aktuellen Stellungnahme erklärte Vorständin Ramona Pop für die Verbraucherzentrale, dass dieser Schritt voraussichtlich auch gegangen wird.
Auch abseits des aktuellen Gerichtsstreits gibt es beim Discounter Lidl Neues. Seit August bietet Lidl den digitalen Pfandbon deutschlandweit an.
Quelle: Golem