Der ausgehandelte Kompromiss zum AI Act der Europäischen Union ist am Freitag einstimmig angenommen worden.


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Seit zwei Jahren haben die EU-Kommission, das Europaparlament und die Mitgliedsstaaten über die Regulierung von künstlicher Intelligenz in Europa verhandelt, nun steht es fest: der Kompromiss wurde im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten einstimmig angenommen.

Frankreich und Italien überstimmt

Die Bundesregierung gab bereits Anfang der Woche bekannt, dass man sich nach anfänglichen Bedenken auf eine Zustimmung des AI Acts geeinigt habe. Auch Italien stimmte dem AI Act schließlich zu, gab aber seine Bedenken zu Protokoll.

Nur Frankreich widersetzte sich weiterhin der Verordnung in ihrer aktuellen Form, musste aber schließlich nachgeben, da es nicht über die erforderliche Sperrminorität verfügt. Eine solche kommt zusammen, wenn mindestens vier EU-Staaten, die zusammen mindestens 35 Prozent der EU-Bürger repräsentieren, ihre Zustimmung verweigern. In Frankreich werden Anbieter wie MistralAI und Poolside seitens der Regierung unterstützt, was zu weitreichenden Bedenken der Verordnung führte.

Bevor die Verordnung jedoch endgültig vom Plenum abgesegnet werden kann, muss sie allerdings noch einige Stationen durchlaufen. Die nächste Anlaufstelle ist die Ministerebene im Rat der Mitgliedstaaten. Nach der Abstimmung im Ausschuss der Ständigen Vertreter (Coreper) gilt dies jedoch nur noch als formale Bestätigung. Die Ausschüsse für Bürgerliche Freiheiten (LIBE) und den Binnenmarkt (IMCO) im Parlament müssen das Ergebnis ebenfalls noch genehmigen.

Weitgehend freie Bahn für den AI Act

Bis das Gesetz aber vollkommen in Kraft tritt, wird sicherlich noch einige Zeit vergehen. Die Übergangsfristen, die im AI Act festgelegt sind, beginnen erst, wenn das Gesetz im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet wird. Die Abgeordneten des Europaparlaments gehen aber von einer klaren Mehrheit für den AI Act aus. Nach weitgehenden Zugeständnissen seitens des Europaparlaments gegenüber seinen Mitgliedsstaaten, dürfte der Weg für die Verordnung nun geebnet sein.

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