Es war ein langes hin und her, doch nach etlichen Monaten liegt uns nun endlich ein vorläufiges Ergebnis vor. Die EU-Gremien haben sich am Mittwoch Abend (13.02.2019) auf einen Kompromissvorschlag einigen können. Es scheint ein Kompromiss zu sein, der niemanden so wirklich glücklich macht…


© Grecaud Paul – stock.adobe.com


Urheberrechtsreform: Es geht primär um die Stärkung der Rechteinhaber gegenüber großen Internetplattformen wie Google und YouTube. Der Kompromissvorschlag beinhaltet etwa zwei Dutzend Artikel, die mal mehr, mal weniger sinnvoll zu sein scheinen. Zwei Artikel (11 & 13) stehen dabei besonders im Fokus und sorgten bereits in der Vergangenheit für große Kritik.

Artikel 11 beinhaltet das sogenannte Leistungsschutzrecht. Dieses orientiert sich an der deutschen Variante, die eigentlich schon seit Jahren in Frage gestellt wird. Demnach dürfen nicht mehr als “einzelne Wörter oder sehr kurze Auszüge” aus rechtlich geschützten Artikeln, beispielsweise Zeitungsartikel großer Verlage genutzt werden – außer man erwirbt eine entsprechende Lizenz. In einem Punkt unterschiedet sich das angestrebte EU-Leistungsschutzrecht jedoch von der deutschen Variante: Es zielt nicht nur auf den News-Bereich von Suchmaschinen ab, sondern nimmt auch alle anderen kommerziellen Anbieter in die Pflicht. So müssten sich theoretisch auch kleine Blogs, die sich durch Werbung refinanzieren, um eine Lizenz kümmern, um nicht Gefahr zu laufen abgemahnt zu werden. Hyperlinks sollen von dieser Regelung allerdings ausgenommen werden. Bislang ist aber noch unklar, ob das auch für Links gilt, welche die komplette Überschrift des Artikels beinhalten. 

Kontroverse Upload-Filter

Auch bezüglich des kontroversen Artikel 13 konnte am Mittwoch Abend eine Einigung erzielt werden. Die viel diskutierten Upload-Filter sind nach wie vor fester Bestandteil der Reform. Artikel 13 zufolge sollen die Betreiber von Internetplattformen zukünftig für nutzergenerierte Inhalte haften. Sollte also jemand urheberrechtlich geschütztes Material in seinem Video verwenden und dieses auf YouTube hochladen, haftet nicht der Nutzer, der den Verstoß eigentlich begangen hat, sondern die Videoplattform. Dieses Beispiel lässt sich noch auf unzählige andere Plattformen übertragen: Instagram, Facebook, 9GAG, Reddit, aber auch das kleine Forum mit 500 Nutzern und der Kommentarbereich von Blogs sind von dieser Änderung betroffen.

Plattformbetreibern bleiben demnach nur noch drei Möglichkeiten, sich rechtlich abzusichern. Zum einen können sie natürlich alle bestehende Lizenzen von allen Rechteinhabern der Welt erwerben. Dass das in der Praxis nicht nur rein finanziell nicht möglich sein wird, sollte klar sein. Zum anderen können sie aber auch dafür sorgen, dass urheberrechtlich geschütztes Material schon vor dem Upload erkannt und blockiert wird. Genau hier kommen automatische Upload-Filter ins Spiel. YouTube greift schon seit einiger Zeit auf einen Algorithmus zurück, der geschützte Inhalte herausfiltern soll. Das System ist jedoch extrem Fehleranfällig und demnach eigentlich keine geeignete Alternative. Denn wie soll ein Algorithmus beispielsweise zwischen einem Lizenzvergehen und einer rein satirischen Nutzung unterscheiden? Wer den zeitlichen und vor allem finanziellen Aufwand nicht bewältigen kann, hat also nur noch eine wirkliche Möglichkeit: Das Angebot, zumindest europaweit, schließen.

Ausnahmen für StartUps

Die Kompromisslösung beinhaltet gewisse Ausnahmeregeln, die zumindest Startups von dieser Pflicht befreien sollen. Demnach sind Internet-Plattform ausgenommen, welche:

  • Weniger als drei Jahre existieren
  • Einen Jahresumsatz von unter 10 Millionen Euro haben
  • Weniger als 5 Millionen Besucher pro Monat haben

Es müssen allerdings alle drei Punkte zutreffen. Selbst die kleinsten Plattformen müssen sich demnach gegen Urheberrechtsverletzungen schützen, wenn sie bereits länger als drei Jahre im Netz existieren – also gefühlt 95 Prozent aller Internetseiten.

(Fast) alle sind verärgert

Besonders die geplanten Upload-Filter werden scharf kritisiert – Nicht nur aufgrund der hohen Fehleranfälligkeit. Besorgte Nutzer sehen darin den Grundstein einer flächendeckenden Zensurmaschine. Das “freie Internet” wie wir es alle kennen, scheint in Gefahr zu sein. Piraten-Europapolitikerin Julia Reda warnte: „Dieser Deal ist eine Gefahr für kleine Verlage, Autoren und Internetnutzer gleichermaßen.“. Auf Twitter trendete am Mittwoch Abend der Hashtag #NieMehrCDU. Der Grund: Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD und CDU noch ausdrücklich gegen die Nutzung automatischer Upload-Filter ausgesprochen. Doch ausgerechnet Axel Voss (CDU), treibt die Thematik als Verhandlungsführer des Parlaments erst richtig an. Das sorgte auch bei großen YouTubern wie Gronkh für großes Unverständnis.



Auch die Befürworter der Urheberrechtsreform äußerten sich im Vorfeld der Verhandlungen kritisch über den Kompromissvorschlag. Ihnen gingen die Vorgaben nämlich noch nicht weit genug. Axel Voss zeigte sich anschließend dennoch erfreut über die Entscheidung: “Digitaler Urheberrechtsschutz beendet endlich das Wildwest im Internet, bei dem die Rechteinhaber bisher oft untergebuttert werden. Es geht nicht um ‚Filtern‘, wie das von Unterstützern rechtsfreier Räume im Internet propagiert wird“.

Wie geht es weiter?

Die Einigung muss in den kommenden Wochen noch vom Parlament und den Staaten der EU bestätigt werden. Stimmen beide Parteien zu, bleiben den Ländern zwei Jahre Zeit, um die Reform in nationales Recht umzuwandeln. Die finale Entscheidung soll wohl spätestens im April 2019 fallen. Kritikern bleibt also noch ein wenig Zeit, ihren Stimmen Ausdruck zu verleihen. Noch immer gibt es eine Online-Petition, die man unterzeichnen kann. Dort wurden bereits über 4,7 Millionen digitale Unterschriften gesammelt.

0 0 votes
Article Rating