Update (17.05.2019): Der Bundesrat hat grünes Licht gegeben. Folgende Änderungen wurden beschlossen: 

  • E-Scooter dürfen maximal 20 km/h schnell fahren
  • Altersgrenze liegt bei 14 Jahren 
  • Keine Helm- dafür aber Versicherungspflicht
  • Fahrverbot auf Gehwegen
  • Kein Führerschein benötigt


Update (10.05.2019): Kurz bevor die Entscheidung im Bundesrat gefällt wird, kommt immer stärkere Kritik auf. In den vergangenen Tagen haben sich zwei mögliche Änderungen abgezeichnet.

  1. Roller, mit einer Maximalgeschwindigkeit unter 12 km/h, sollen wohl doch nicht auf dem Gehweg fahren dürfen. Stattdessen sollen auch sie primär auf Radwegen rollen.
  2. Sicherheitsexperten fordern, dass die Altersgrenze angehoben wird. Demnach dürften nur Personen ab einem Alter von 15 Jahren mit E-Scootern fahren.

Die finale Entscheidung soll nach wie vor am 17. Mai 2019 fallen. Zumindest der erste Änderungs-Vorschlag scheint allerdings bereits beschlossen zu sein.


Update (04.04.2019): Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge beschlossen. Jetzt muss nur noch der Bundesrat seine Zustimmung erteilen, dann steht einer Zulassung in Deutschland nichts mehr im Wege.

Die Details der Verordnung lauten wie folgt:

  • Fahrer ab 12 Jahren dürfen maximal 12 km/h schnelle Roller fahren.
  • Fahrer ab 14 Jahren dürfen maximal 20 km/h schnelle Roller fahren.
  • Die Fahrzeuge brauchen ein Versicherungskennzeichen
  • Schnelle Roller (20 km/h) sollen auf Radwegen fahren. Falls keine Radwege vorhanden sind, dürfen auch Fahrbahnen und verkehrsberuhigte Bereiche befahren werden.
  • Langsame Roller (12 km/h) sollen auf Gehwegen fahren. Falls dies nicht möglich sein sollte, darf auch auf Radwege ausgewichen werden. Ist auch das keine Option, dürfen auch hier Fahrbahnen und verkehrsberuhigte Bereiche befahren werden.

Besonders der letzte Punkt wird derzeit noch heiß diskutiert. Die Berliner Grünen wollen beispielsweise noch dafür sorgen, dass die Roller komplett von den Gehwegen verschwinden, da sie ein erhöhtes Unfallrisiko darstellen. Die finale Entscheidung im Bundesrat fällt voraussichtlich am 17. Mai 2019.

Darüber hinaus sollen auch E-Skateboards, Hoverboards und One-Wheeler (ohne Lenkstange) eine Zulassung bekommen.


 

Originalbeitrag: E-Scooter werden auch hier in Deutschland immer beliebter. Gerade in größeren Städten sieht man des öfteren jemanden mit seinem kleinen Elektroroller vorbeifahren. Dabei gibt es nur ein Problem: Noch sind  E-Scooter illegal. Das soll sich aber schon bald ändern.


Foto: Xiaomi

Die Bundesregierung arbeitet seit Jahren an einer Regelung für so genannte Elektrokleinstfahrzeuge. Dürfen sie am normalen Straßenverkehr teilnehmen? Falls ja, in welcher Form? Anfang nächsten Jahres könnte es endlich zu einer Entscheidung kommen.

Rechtliche Regelung steht kurz bevor

Die Zulassung für Elektrokleinstfahrzeuge wird kommen, jedoch mit einigen Einschränkungen. Der aktuelle Entwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sieht nämlich vor, dass solche Fahrzeuge, die über eine Lenk/Haltestange verfügen, maximal 50 KG wiegen und nicht schneller als 20 km/h sind, in Zukunft eine Zulassung bekommen sollen. Damit sieht die Zukunft für E-Scooter gesichert aus, während beispielsweise E-Skateboards oder Hoverboards nicht in dieser Regelung mit inbegriffen sind. E-Scooter werden dem Vorschlag nach auf Radwegen fahren müssen. Sollten keine vorhanden sein, dürfen aber auch Fahrbahnen genutzt werden.

Die Nachteile: E-Scooter werden dadurch gewissermaßen mit Kraftfahrzeugen gleichgestellt. Das bedeutet zum einen, dass sie versicherungspflichtig werden und zum anderen auch nicht in öffentliche Verkehrsmittel mitgeführt werden dürfen. Damit dürfte man seinen E-Scooter nicht mal eben mit in die S-Bahn nehmen. Ein weiterer Nachteil: Viele Modelle, besonders aus dem asiatischen Raum, überschreiten die Höchstgeschwindigkeit der geforderten 20 km/h und bleiben in Deutschland weiterhin illegal.

Eine kleine Auswahl an E-Scootern findest du auch im ALTERNATE Online-Shop!

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