Die Digitalisierung erreicht nun auch den Straßenverkehr. Immer mehr Behördenleistungen wandern auf das Smartphone, und bald gehört auch der Führerschein dazu.


Quelle: Bundesregierung

Das Bundeskabinett hat am 5. November 2025 die rechtlichen Grundlagen für den digitalen Führerschein verabschiedet. Schon bis Ende 2026 sollen Autofahrer ihre Fahrerlaubnis digital vorzeigen können und das deutlich früher als beim europaweiten Start im Jahr 2030. Vor zwei Wochen hat das Bundesverkehrsministerium außerdem eine Vergünstigung des Führerscheins angekündigt.

Digitale Ergänzung statt Ersatz

Der neue digitale Führerschein ersetzt den klassischen Kartenführerschein nicht, sondern ergänzt ihn. Wer möchte, kann seine Fahrerlaubnis künftig direkt auf dem Smartphone speichern und bei Bedarf vorzeigen, etwa beim Carsharing oder bei Mietwagenfirmen. Der physische Führerschein bleibt gültig und muss bei Verkehrskontrollen weiterhin mitgeführt werden.

Der digitale Führerschein ergänzt den klassischen Führerschein – dieser bleibt weiterhin gültig. Er ist ein Angebot, um den Alltag von Bürgerinnen und Bürgern zu erleichtern.“, so die Bundesregierung.

Beantragung über KBA-App

Die Beantragung soll über eine App des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) erfolgen. Laut Bundesregierung wird das Verfahren benutzerfreundlich und sicher gestaltet. Der digitale Nachweis gilt zunächst nur innerhalb Deutschlands. Für Auslandsfahrten bleibt der klassische Führerschein aus Plastik erforderlich.

Neben dem digitalen Führerschein plant die Bundesregierung eine Modernisierung der Parkraumbewirtschaftung. Statt Papier-Parkscheinen soll künftig eine kennzeichenbasierte Kontrolle durch Scan-Fahrzeuge eingesetzt werden. Autofahrer müssen dann keine Tickets mehr ziehen, sondern können per App oder QR-Code bezahlen. Das soll die Parkraumbewirtschaftung effizienter und bequemer machen.

Punktehandel wird strafbar

Ein weiterer Bestandteil des Gesetzes ist das Verbot des sogenannten Punktehandels. Wer Punkte in Flensburg für andere übernimmt oder verkauft, macht sich künftig strafbar. Bei gewerbsmäßigem Handel drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro. Damit will die Regierung verhindern, dass Verkehrssünder sich von ihren Punkten freikaufen können. Weitere Infos findest du zudem auf der Seite BMV.

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