Mehrere Händler betroffen: Verbraucherschützer gehen gerichtlich gegen Supermarktketten und deren Rabatt-Apps vor. Wie es soweit kommen konnte und welche Händler alle betroffen sind, erfahrt ihr hier.

Apps von Supermarktketten sind für viele beim Einkaufen längst selbstverständlich. Sie locken mit Rabatten, Bonuspunkten oder digitalen Angeboten direkt auf dem Smartphone. Doch genau diese Praxis beschäftigt nun die Gerichte. Verbraucherschützer werfen Anbietern problematische Mechanismen vor und haben Klage eingereicht. Ein erstes vorläufiges Urteil liegt bereits vor.
Kritik von Verbraucherschützern an Supermarkt-Apps
Verbraucherschützer sehen vor allem bestimmte Personengruppen benachteiligt. Dazu zählen insbesondere ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, die digitale Angebote oft schwerer oder auch gar nicht nutzen können. Auch Kinder sind betroffen, da viele Apps erst ab einem bestimmten Mindestalter zugelassen sind.
Zwar lassen sich mit den Einkauf-Apps viel Geld sparen, doch es ist fraglich wie fair diese Regelung ist. Während früher gedruckte Prospekte mit allen Angeboten für alle gleichermaßen zugänglich waren, sind viele Vergünstigungen heute exklusiv an die Nutzung einer App gebunden. Hinzu kommt ein weiterer Kritikpunkt: Die Nutzer bezahlen für die Rabatte mit den eigenen Daten – ein Eingriff in die Privatsphäre, den nicht alle akzeptieren möchten. Wer nicht bereit ist, die Einkaufsdaten zu teilen, hat am Ende das Nachsehen und muss mehr zahlen.
Welche Supermärkte betroffen sind
In der Vergangenheit mussten sich bereits mehrere bekannte Supermarktketten vor Gericht verantworten. Im jüngsten Fall war der Discounter Netto betroffen. In einem seiner Prospekte hatte der Discounter mit „15 Prozent auf Alles“ geworben. Ein Rabatt, der allerdings nur über die App eingelöst werden konnte.
Auch Rewe war zuletzt in einen Rechtsstreit verwickelt. Im Dezember klagte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen das Unternehmen, weil ein Bonus beworben wurde, ohne dabei jedoch den Gesamtpreis zu nennen. In diesem Fall wurde zugunsten der Verbraucherzentrale entschieden. Rewe legte Berufung gegen das Urteil ein.
Ein weiteres Verfahren betrifft Lidl: Im September letzten Jahres reichten Verbraucherschützer Klage ein, scheiterten damit zunächst jedoch vor Gericht. Die Verbraucherzentrale will den Fall aber vor den Bundesgerichtshof bringen. Sie kritisieren unter anderem, dass die App als kostenlos beworben wird, Nutzer jedoch faktisch mit ihren Daten bezahlen, auch techrush berichtete. Eine Fortsetzung des Gerichtsstreits wird diesen September erwartet. Auch der Discounter Penny steht schon im Fokus und muss sich im April vor Gericht verantworten.
Laut Gericht keine Diskrimierung bei Netto
Wie ist der aktuelle Gerichtsstreit für Netto ausgegangen? Nach einer Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) darf der Discounter weiterhin seine Exklusiv-Angebote per App bewerben. Das Gericht sah darin keine Diskriminierung von Senioren oder Kindern.
Allerdings ist das Urteil noch nicht endgültig. Es besteht die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde. Eine Revision wurde hingegen ausgeschlossen.
Wie sieht es bei euch aus? Nutzt ihr Einkaufs-Apps und findet ihr, dass einige Menschen dadurch benachteiligt werden? Schreibt eure Meinung hierzu gerne in die Kommentare.
Quelle: tagesspiegel/t3n

