Palworld war die Gaming-Überraschung des Jahres. Innerhalb weniger Tage hatte sich das Spiel von Pocketpair im Januar an die Spitze der Steam-Charts gekämpft. Sogar Urgesteine wie Counter-Strike 2 und PUBG hatten nicht den Hauch einer Chance. Nun müssen sich die Macher jedoch mit einer Klage auseinandersetzen.
Nicht selten wurde Palworld als “Pokémon mit Waffen” beschrieben. Die Ähnlichkeiten zu den beliebten Taschenmonstern sind nicht von der Hand zu weisen und waren sicherlich auch ein Grund für den bahnbrechenden Erfolg des Spiels. Nintendo und die Pokémon Company fanden das nicht sonderlich berauschend. So wurde im September schließlich eine Klage gegen die Palworld-Macher eingereicht.
Nun sind die Details der Klage ans Tageslicht gekommen. Demnach soll Palworld die drei Patente mit den Nummern 7545191, 7493117 und 7528390 verletzt haben. Die Patente wurden zwar erst im Zeitraum zwischen Februar und Juli 2024 in Japan angemeldet, also weit nach dem Release von Palworld, beziehen sich inhaltlich allerdings auf ältere Patente, die bereits seit 2021 bestehen.
Bitte akzeptieren Sie YouTube-Cookies, um dieses Video abzuspielen. Wenn Sie dies akzeptieren, greifen Sie auf Inhalte von YouTube zu, einem Dienst, der von einer externen dritten Partei bereitgestellt wird.
Wenn Sie diesen Hinweis akzeptieren, wird Ihre Wahl gespeichert und die Seite wird aktualisiert.
In den Patenten wird unter anderem das Fangen von Kreaturen mit einem Pokéball beschrieben. Ein System, dass in einer ähnlichen Art und Weise auch bei Palworld zum Einsatz kommt und den Verantwortlichen nun teuer zu stehen kommen könnte, wenn Nintendo und die Pokémon Company vor Gericht siegen.
Wobei, wirklich teuer wird es wohl nicht. 10 Millionen Yen werden als Schadensersatz verlangt, aufgeteilt auf die beiden Kläger. Das klingt zwar nach viel, doch umgerechnet handelt es sich gerade einmal um etwas mehr als 61.000 Euro. Für ein Spiel, welches zu Spitzenzeiten bei Steam mehr als 2,1 Millionen gleichzeitige Spieler verzeichnen konnte, klingt das nach einer lächerlich geringen Summe.
Obendrauf soll noch „Schadensersatz wegen Zahlungsverzugs“ sowie eine Einstweilige Verfügung kommen, die den Verkauf von Palworld in Japan untersagt. Das dürfte die Macher dann schon eher ärgern. Die wollen sich natürlich nicht kampflos geschlagen geben und kündigten bereits an, gegen die Klage vorgehen zu wollen. Wir dürfen gespannt sein, wie der Streit ausgeht.
Das Patent aus dem Jahr 2021 wurde allerdings auch erst nach der Ankündigung von Palworld eingereicht.