Die EU-Kommission hat neue Vorschriften für Haushaltsgeräte beschlossen. Die Aktualisierung der Ökodesign-Verordnung aus dem Jahr 2008 soll beim Energiesparen helfen.
Hersteller klassischer Haushaltsgeräte wie Fernseher, Waschmaschinen und tragbaren Videospielkonsolen müssen sich künftig an strengere Energievorgaben halten und dafür sorgen, dass die Geräte weniger Strom im Standby-Modus benötigen. Schätzungen zufolge sollen sich dadurch bis 2030 rund vier Terawattstunden (TWh) pro Jahr einsparen lassen. Das würde einer CO2-Einsparung von etwa 1,36 Millionen Tonnen pro Jahr entsprechen.
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Nicht nur die Umwelt, auch die Verbraucher sollen in Form von niedrigeren Stromrechnungen von den Anpassungen profitieren. Gesamt gesehen werden Einsparungen in Höhe von 530 Millionen Euro pro Jahr erwartet. Außerdem werden die Hersteller dazu angehalten, die Informationen über die Leistungsaufnahme der Geräte leichter zugänglich zu machen. Damit es den Nutzern künftig einfacher fällt, die Auswirkungen des Standby-Modus auf den Energieverbrauch einzuschätzen.
Den Herstellern wird eine zweijährige Übergangszeit zugesichert, um die Regeln umzusetzen. Einige Grenzwerte werden jedoch in zwei Stufen angewandt, wobei die endgültigen Regeln erst nach vier Jahren gelten. Seit 2008 gibt es in der EU Binnenmarktvorschriften mit Mindesteffizienzanforderungen. Zuletzt wurden die Vorschriften 2013 aktualisiert. Die überarbeitete Fassung erweitert den Anwendungsbereich der Vorschriften, z. B. auf Produkte mit externer Niederspannungsversorgung wie kleine Netzgeräte (einschließlich WLAN-Router und Modems) oder drahtlose Lautsprecher.
Quelle: Europäische Kommission