E-Sport

Ein Rechtsgutachten des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) lehnt den E-Sport als Sport ab, da „jegliches Spiel an der Konsole“ keine große Anforderung für den Körper darstellt.

In einem 120-seitigen Gutachten, welches der Jurist Peter Fischer im Auftrag erstellt hat, kommt der DOSB zu dem Entschluss, dass E-Sport nicht unter den Überbegriff Sport fällt. Traditionell bedeutet Sport im Sinne der Rechtssprechung eine „Anforderung an die Körperlichkeit“ so heißt es im Gutachten des DOSB. Demnach ist jedes Spiel an der Konsole kein Sport „im Sinne des geltenden Rechts“, da der oben erwähnte notwendige „Anspruch an die Körperlichkeit“ dem Gaming fehle.

Damit wird der E-Sport abgelehnt und nicht unter den organisierten Sport eingeordnet, was zur Folge hat, dass er nicht als gemeinnützig gilt und daher keine steuerlichen Vorteile genießen darf.
Im Frühling 2018 hatte die Bundesregierung in ihren Koalitionsverträgen die Förderung des E-Sports mitaufgenommen und von Perspektiven – sogar von einer möglichen olympischen Zukunft gesprochen.
Seitdem kommt es natürlich zu Streitigkeiten zwischen E-Sport-Verband und Bundesregierung bezüglich der Anerkennung als Sport.

Seit Ende letzten Jahres unterscheidet der DOSB beim E-Sport zwischen Sportartensimulationen – wie z.B. „FIFA“ – die sich eng am eigentlichen Sport und der Realität orientieren und dem E-Gaming, welches sich auf sportentfernte Spiele, wie Counterstrike, fokussiert. Lediglich die sportnahen Spiele würden Potenzial und Weiterentwicklungschancen für Verbände und Vereine bieten.

Und genau hier scheiden sich die Geister. Diese Unterscheidung zu treffen sei rechtlich nicht belastbar, so die Gegenspieler des DOSB-Gutachtens.
Der Präsident des E-Sportbundes Deutschland (ESBD) argumentiert damit, dass der DOSB andere Sportarten, die ebenso wenig körperliche Anforderungen haben – wie z.B. Darts oder Tischfußball – auch anerkenne.
E-Sport dann aber unterschiedlich zu behandeln, wäre nicht rechtmäßig und mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht zu vereinbaren.


Wir sind gespannt, wie sich das Ganze entwickeln wird.

Quelle: https://www.faz.net/aktuell/sport/mehr-sport/dosb-rechtsgutachten-haelt-e-sport-nicht-fuer-sport-16353690.html

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