Seit 2022 existiert in Deutschland das offizielle Recht auf schnelles Internet. Der Grenzwert lag anfangs bei Festnetzinternet bei einer Download-Rate von mindestens 10 MBit/s. Nun kommt die längst überfällige Erhöhung. Alles, was ihr darüber wissen müsst erfahrt ihr in diesem Beitrag.
Um eine Mindestversorgung aller Haushalte mit Internet zu gewährleisten, führte die Bundesnetzagentur 2022 das Recht auf schnelles Internet ein. Die bisherige Mindestversorgung umfasst Internet-Downloadgeschwindigkeiten von zehn Megabit pro Sekunde und einen Upload von 1,7 Megabit pro Sekunde. Die Latenz der Internetverbindung muss dabei unter 150 Millisekunden liegen. Besonders Online-Games profitieren von einer niedrigen Latenz, da so die Eingaben schneller bei den Servern ankommen.
Dies soll sich jedoch bald ändern. Die Download-Geschwindigkeit soll auf 15 Megabit pro Sekunde und die Upload-Geschwindigkeit auf fünf Megabit pro Sekunde erhöht werden. Diese Entscheidung traf kürzlich der Digitalausschuss des Bundestages. Das Ganze soll dann ab Dezember 2024 in Kraft treten. Erste Schätzungen der Bundesnetzagentur gehen davon aus, dass die Zahl der Haushalte, die die neue Mindestversorgung nicht erreichen, von 1,8 Millionen auf 2,2 Millionen ansteigen wird.
Schnelles Internet am eigenen Standort anfordern
Wer allerdings festgestellt haben sollte, dass die Mindestgeschwindigkeit am eigenen oder auch an anderen Standorten nicht erreicht werden kann, bietet die Bundesnetzagentur einige Optionen. Mit Hilfe der Breitbandmessung-App kann man zum Beispiel die Internetgeschwindigkeit dokumentieren. Die Messungen sollten dabei am besten über mehrere Tage hinweg erfolgen. Wurden genügend Daten gesammelt, kann man sich über das Kontaktformular bei der Bundesnetzagentur melden. Das gilt auch, wenn an einem Standort keine Internetverbindung buchbar ist. Dann kann eine Prüfung vor Ort angefordert werden.
In einigen Fällen könnte dies jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen, somit ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Eine erste Prüfung dauert etwa zwei Monate. Wenn eine Verbesserung nötig ist, haben die Anbieter ungefähr einen Monat Zeit, ein Angebot zu unterbreiten. Insgesamt dauert es also etwa drei Monate, bis ein Internetzugang verfügbar ist.
Darüber hinaus ist außerdem auch mit Verzögerungen zu rechnen. Denn, sollte kein Provider ein Angebot machen, verpflichtet die Bundesnetzagentur ein Unternehmen innerhalb von vier Monaten. Der Anbieter hat dann bis zu drei Monate Zeit für die Vorbereitungen und maximal drei weitere Monate für die Bereitstellung. Je nach Baumaßnahmen kann es zusätzlich noch länger dauern.
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