Diverse bekannte YouTuber und Streamer haben in den vergangenen Monaten Post von den Landesmedienanstalten bekommen. Dabei ging es hauptsächlich um nicht korrekt markierte Werbung und dem Fehlen einer Rundfunklizenz. Zumindest bei letzterem Fall scheint man sich nun geeinigt zu haben.


Peter Smits (PietSmiet) über die Rundfunklizenz. Quelle: YouTube

Die Rundfunkkommission hat den Entwurf eines neuen Medienstaatsvertrags ins Netz gestellt. Dieser sieht vor, dass Let’s Player zukünftig von der Rundfunkpflicht befreit werden. Im Abschnitt “Bagatellrundfunk” findet sich eine Ausnahmeregel, welche  besagt, dass Programme die “vorwiegend dem Vorführen und Kommentieren des Spielens eines virtuellen Spiels dienen” keiner Zulassung bedürfen. Im Klartext: Let’s Player müssen sich in Zukunft nicht mehr um eine Rundfunklizenz kümmern!

Umsetzung in der Praxis

Wie so oft ist die Ausnahmeregel allerdings ein wenig schwammig formuliert. Viele Streamer beschränken sich nämlich nicht ausschließlich auf das Kommentieren von Videospielen. Stattdessen werden beispielsweise Talk-Formate oder ähnliches immer beliebter. Dementsprechend bleibt wohl erst einmal abzuwarten, wie die Formulierung “vorwiegend” in der Praxis tatsächlich ausgelegt wird.

Zu den weiteren Ausnahmeregelungen gehören zudem Rundfunkprogramme, “die aufgrund ihrer geringen journalistisch-redaktionellen Gestaltung […] nur geringe Bedeutung für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung entfalten”. Eine entsprechende Bescheinigung sollen sich die Betreiber ausstellen lassen können. Auch Rundfunkprogramme, “die jedenfalls weniger als 5000 Nutzern zum zeitgleichen Empfang angeboten werden” und “Rundfunkprogramme im Internet, die regelmäßig im Monatsdurchschnitt weniger als 20.000 Zuschauer erreichen” sollen von der Rundfunkpflicht ausgenommen sein.

Anmerkung: Über ein Online-Formular kann man den Medienstaatsvertrag mitgestalten. Bis zum 26. August 2018 kann man seine Vorschläge noch einreichen!

 

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